Den fünf Männern, die da gestern Abend in Moosburg zusammengekommen waren, droht nun ein sattes Bußgeld.
(ty) Am frühen gestern Abend sind von der Polizei in einer Vereins-Gaststätte in Moosburg an der Isar fünf männliche Personen aus fünf verschiedenen Haushalten angetroffen worden, die im Theken-Bereich unter anderem alkoholische Getränke konsumiert haben. "Obwohl Gastronomie-Betriebe jeglicher Art derzeit untersagt sind und der gemeinsame Aufenthalt auf Personen aus nur zwei Haushalten begrenzt ist", verdeutlicht ein Polizei-Sprecher mit Verweis auf die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie: "Dies gilt sowohl im öffentliche Raum, als auch in privat genutzten Räumen und Grundstücken."
Bereits am späten Nachmittag hatten die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion, ebenfalls in Moosburg an der Isar, vier Jugendliche festgestellt, die sich gemeinsam auf einem Spielplatz aufgehalten hatten. Die jungen Leute stammen den Angaben zufolge aus drei verschiedenen Haushalten. Sowohl gegen die fünf Männer, die in dem Vereins-Lokal zusammengekommen waren, als auch gegen die vier Jugendlichen seien Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung erstattet worden. Die Protagonisten müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen. Die Zusammenkünfte wurden aufgelöst. Weitere Verstöße wurden in Neuburg aufgedeckt; lesen Sie dazu: Corona-Verstoß: Polizei beendet abendliches Glühwein-Treffen
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.