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Hier lesen Sie, welche weiteren Maßnahmen und Einschränkungen ab dem morgigen Samstag in Kraft treten.

(ty) Im Kreis Dachau hat das Corona-Infektions-Geschehen einen markanten Wert überschritten, weshalb nun weitere Schritte zur Eindämmung unternommen werden müssen. Das Robert-Koch-Institut hat heute Nacht für den Landkreis nämlich eine Inzidenz von 200,1 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage errechnet und veröffentlicht. Darauf weist das Dachauer Landratsamt in einer aktuellen Pressemitteilung hin und kündigt in diesem Zusammenhang weitere, verschärfte Maßnahmen an, die ab dem morgigen Samstag, 5. Dezember, gelten.

Laut Landratsamt treten ab morgen entsprechend der seit Anfang des Monats geltenden, neunten bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung folgende weitergehende Regelungen in Kraft:

  • Untersagung von Märkten zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte
  • Untersagung von Musikschul- und Fahrschul-Unterricht in Präsenzform
  • Wechsel-Unterricht ab spätestens kommenden Dienstag in allen weiterführenden Schulen ab der achten Jahrgangsstufe, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend eingehalten werden kann, ausgenommen hiervon sind die jeweiligen Prüfungs-Jahrgänge und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.
  • Auf den bereits vom Landratsamt für die Masken-Pflicht festgelegten zentralen Begegnungsflächen und sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel gilt nun ein ganztägiges Alkohol-Verbot.

Das Dachauer Landratsamt hat die sich dadurch ergebenen Regelungen bereits im Amtsblatt Nummer 49/2020 vom heutigen Freitag bekanntgemacht. Sie finden dieses Amtsblatt auch online unter www.landratsamt-dachau.de/amtsblatt. Diese verschärften Maßnahmen gelten bis auf weiteres. Dazu erklärt das Landratsamt: Das Außerkrafttreten der inzidenz-abhängigen Regelungen könne frühestens durch Allgemein-Verfügung angeordnet werden, wenn der Inzidenzwert von 200 seit sieben Tagen in Folge unterschritten worden sei – maßgeblich dafür seien die offiziellen Angaben auf der Internet-Seite des Robert-Koch-Instituts. Zum Hintergrund dieser Verschärfungen: Im Kampf gegen Corona: Strengere Regeln in Bayern beschlossen

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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