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Pfaffenhofener Stadtrat beschloss weitere Maßnahmen, um die Auswirkungen der Pandemie zu dämpfen.

(ty) Der Pfaffenhofener Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung weitere Maßnahmen beschlossen, um die Bürger vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beziehungsweise deren Auswirkungen finanziell zu entlasten. Davon betroffen sind Gewerbe-Betriebe, die Gastronomie sowie Autofahrer. Bis zum Dreikönigstag am 6. Januar 2021 ist das Parken in der Innenstadt kostenlos; denn die Stadt verzichtet ausnahmsweise auf die Erhebung von Gebühren an den Automaten. Allerdings: "Zum Parken ist jedoch eine Parkscheibe nötig, es gilt die jeweilige Höchstparkdauer", wird aus dem Rathaus betont.

 

Für Gewerbetreibende verlängert die Stadtverwaltung von Pfaffenhofen die zinslose Stundung der Gewerbesteuer bis zum 30. Juni des kommenden Jahres. "Damit folgt der Stadtrat einer Empfehlung des deutschen Städtetags, die eine Liquiditätshilfe für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Gewerbebetriebe vorsieht", wurde dazu in einer aktuellen Pressemitteilung aus dem Rathaus dargelegt. Seit Beginn der Corona-Pandemie seien in der städtischen Kämmerei mittlerweile insgesamt 65 Anträge auf eine zinslose Stundung mit einem Volumen von rund 480 000 Euro eingegangen, hieß es am heutigen Montag.

 

Die Stadt unterstützt außerdem weiterhin die Gastronomie und verlängert die Genehmigung von Freischank-Flächen auf öffentlichen Flächen und auf städtischen Parkplätzen. Über das Ende der Pandemie und des damit verbundenen Abstands-Gebots hinaus werden außerdem keine Gebühren für Freischank-Flächen erhoben. Auf eine generelle, über die allgemeinen Anforderungen der zehnten bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung hinausgehende Masken-Pflicht im Stadtgebiet im Freien solle derzeit verzichtet werden. Auf dem Wochenmarkt gilt indes ohnehin längst eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Der Stadtrat hatte sich zudem am vergangenen Donnerstag – auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage – dafür ausgesprochen, an Silvester im Bereich von Innenstadt und Bürgerpark kein Feuerwerk zu erlauben. Auf belebten Plätzen und Straßen könne Silvester-Feuerwerk verboten werden. "Sollte nach den am 31. Dezember geltenden Infektions-Schutz-Regelungen die Zuständigkeit dafür bei der Kreisverwaltungs-Behörde liegen, empfiehlt der Stadtrat dem Landratsamt, in der Innenstadt und im Bürgerpark ein Feuerwerks-Verbot auszusprechen", so die Stadtverwaltung. Sollte die Stadt nach allgemeinem Sicherheitsrecht zuständig sein, werde im Rathaus eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen.

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