Logo
Anzeige
Anzeige

Eintrag ins Markt-Stammdaten-Register ist bis 31. Januar 2021 erforderlich. Die Frist sollte man besser nicht verstreichen lassen.

(ty) Besitzer von Photovoltaik-Anlagen müssen ihre Anlage bis zum 31. Januar des kommenden Jahres im so genannten Markt-Stammdaten-Register (MaStR) der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de eintragen. Darauf hat der Fachbereich "Energie und Klimaschutz" des Pfaffenhofener Landratsamts heute noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Denn: Wer diese Frist verstreichen lasse, dem drohten die Aussetzung der Vergütungs-Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50 000 Euro.

Der Eintrag in das Markt-Stammdaten-Register sei "auch notwendig, wenn Sie sich bereits in einem der Altregister eingetragen hatten, da Ihre persönlichen Daten aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht in das MaStR übertragen werden konnten", erklärt Maximilian Weidenhiller vom Pfaffenhofener Landratsamt. Die Behörde rät: Bei weiteren Fragen zu dieser Registrierung oder bei fehlendem Internet-Zugang sollten sich Photovoltaik-Anlagen-Besitzer am besten gleich direkt mit der Bundesnetzagentur unter der Telefonnummer (02 28) 14 33 33 in Verbindung setzen.


Anzeige
RSS feed