29-Jähriger aus Neuburg hatte keinen triftigen Grund für seine nächtliche Pkw-Tour, obendrein hatte er fast ein Promille intus.
(ty) Doppelt dick kommt es für einen 29 Jahre alten Mann, der in der Nacht zum heutigen Donnerstag in Neuburg an der Donau ins Visier der Gesetzeshüter geraten ist. Der Einheimische wurde gegen 2.15 Uhr auf der Schlesierstraße gestoppt, als er mit seinem Pkw unterwegs war. Laut Polizei hatte er keinen triftigen Grund für diesen nächtlichen Ausflug, weshalb ihm ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wegen eines Verstoßes gegen die angesichts der Corona-Krise verhängte nächtliche Ausgangssperre droht. Obendrein war er alkoholisiert, hatte den Angaben zufolge "knapp ein Promille" intus. Das beschert ihm ein mehrwöchiges Fahrverbot, ein weiteres sattes Bußgeld und Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Kartei. Unterm Strich dürfte ihn die ganze Aktion um die 1000 Euro kosten.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.