Polizei löste nachts eine Party auf, zu der sich acht junge Leute aus verschiedenen Landkreisen getroffen hatten.
(ty) Am späten gestrigen Abend, es war gegen 23.10 Uhr, hatte ein Zeuge den Polizei-Notruf 110 gewählt und die Gesetzeshüter darüber informiert, dass in einer Wohnung an der Augustenstraße in der Münchner Maxvorstadt eine Party mit vielen Personen stattfinden würde. Laut heutiger Mitteilung des Münchner Polizeipräsidium wurden daraufhin zwei Streifenwagen dorthin geschickt. Die angerückten Beamten trafen den Angaben zufolge dann vor Ort in einer Wohnung auf insgesamt acht junge Leute im Alter zwischen 17 und 21 Jahren – darunter auch eine Person aus dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Laut Polizei handelte es sich um drei Frauen und fünf Männer. Sie wohnen den Angaben zufolge in den Landkreisen Oberallgäu, Pfaffenhofen an der Ilm, Bad Tölz-Wolfratshausen, Starnberg und Dachau sowie in München. "Die Personen konsumierten Alkohol und hielten die Mindest-Abstände zueinander nicht ein", so die Polizei. Alle seien wegen Verstößen gegen das Infektions-Schutz-Gesetz angezeigt worden; sie müssen nun mit Corona-Bußgeldern rechnen. Bis auf einen 18-Jährigen, der sich hier berechtigt aufgehalten habe, mussten alle die Wohnung verlassen. Ein 18-Jähriger urinierte laut Polizei gegen einen der beiden Streifenwagen; er wurde wegen Belästigung der Allgemeinheit angezeigt.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
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