40-Jährige und 50-Jähriger wollten nicht erklären, warum sie trotz der nächtlichen Ausgangssperre noch unterwegs waren.
(ty) Am gestrigen Abend sind gegen 21.30 Uhr zwei Leute, die gemeinsam in einem Auto unterwegs waren, im Münchsmünsterer Ortsteil Mitterwöhr in eine Verkehrs-Kontrolle geraten. Wie die Geisenfelder Polizeiinspektion heute berichtet, gaben die beiden gegenüber den Beamten an, dass sie einen triftigen Grund dafür hätten, trotz der nächtlichen Ausgangssperre noch unterwegs zu sein. "Allerdings wollten sie keinerlei konkretere Angaben hierzu machen", so ein Polizei-Sprecher. Deshalb werde nun gegen die 40-jährige Frau und den 50-jährigen Mann, beide aus dem Landkreis Pfaffenhofen, eine Anzeige erstattet. Ihnen droht nun ein Corona-Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.