Chat-Partnerin drohte ihm damit, Aufzeichnungen an Kontakte des Mannes zu senden – daraufhin bezahlte er. Zum Hintergrund dieser Masche.
(ty) Ein 38-Jähriger hat Anzeige bei der Polizeiinspektion in Geisenfeld erstattet, weil er zum Opfer einer sexuellen Erpressung geworden ist. Wie die Beamten heute berichten, hatte der Mann, der in Gaimersheim wohnt, in den sozialen Medien eine bislang nicht identifizierte Frau kennengelernt sowie sich dazu verleiten lassen, an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen und seine Chat-Partnerin zusehen zu lassen. Als die dann damit gedroht habe, die Aufzeichnungen an sämtliche Kontakte des 38-Jährigen zu senden, habe er schon einmal 300 Euro per Überweisung nach Bulgarien bezahlt. Dorthin führe auch die Spur der Täter. Die Polizei warnt immer wieder vor solchen Machenschaften.
"Beim so genannten Sexting versenden Menschen freiwillig erotische Fotos, Videos oder Nachrichten über Mail oder Messenger an den Partner oder die Partnerin", heißt es auf www.polizei-beratung.de. Grundsätzlich sei das mit gegenseitigem Einverständnis auch erlaubt. Bei Minderjährigen könne es sich jedoch auch um Kinder- und Jugend-Pornografie handeln – und das sei strafbar (weitere offizielle Infos dazu gibt es hier). Aber auch aus einem anderen Grund kann "Sexting" ein böses Ende nehmen: Immer wieder gibt es Fälle, in denen Leute zunächst intime Fotos oder Videos von sich selbst verbreiten oder versenden und anschließend damit gemobbt oder erpresst werden. In letzterem Fall spricht die Polizei von "Sextortion" – vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung.
Der Begriff "Sextortion" setzt sich aus den englischen Wörtern "Sex" und "Extortion" – Erpressung – zusammen. "Bei Sextortion geht es um sexuelle Erpressung", wird dazu auf dem offiziellen Internet-Portal www.polizei-beratung.de erklärt. "Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet mit hohen Geldforderungen. Die Betrüger bringen ihre Opfer dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Anschließend erpressen sie ihre gutgläubigen Chatpartner." Das Phänomen "Sextortion" betreffe mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen könnten davon betroffen sein.
Bei "Sextortion", so erläutert die Polizei, lerne der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren dann miteinander. "Mit dem Ziel, das potenzielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde."
Bei einer anderen Variante von "Sextortion" verschicken die Täter laut Polizei an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresser-Schreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sex-Videos aufgenommen zu haben, und dann Geldbeträge fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig würden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt. Meistens seien die Drahtzieher in Banden organisiert, operierten vom Ausland aus oder nutzten so genannte Bots, um ihre Erpresser-Schreiben per E-Mail zu verteilen.