44-Jähriger feierte in Neufahrn mit fünf Gästen, jetzt drohen Bußgelder. Auch etliche Verstöße gegen die Ausgangssperre.
(ty) Allein von gestern auf heute sind im Zuständigkeits-Bereich der Polizeiinspektion aus Neufahrn bei Freising insgesamt acht Verstöße gegen die wegen der Corona-Pandemie derzeit zwischen 21 und 5 Uhr geltende nächtliche Ausgangssperre registriert worden. Die Missachtungen wurden den Angaben zufolge in Neufahrn (4), Eching (3) und Hallbergmoos (1) festgestellt. Da die ins Visier der Beamten geratenen Personen keinen triftigen Grund für ihre nächtlichen Ausflüge nennen konnten, seien sie angezeigt worden. Ihnen droht nun ein Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro.
Wie ebenfalls heute gemeldet wurde, hatten die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion bereits am Freitagabend gegen 19.50 Uhr in Neufahrn einer Geburtstags-Fete ein jähes Ende gesetzt. Den Angaben zufolge feierte ein 44 Jahre alter Mann seinen Ehrentag mit insgesamt fünf Gästen im Garten. "Dies entsprach nicht den aktuellen Kontakt-Beschränkungen, weshalb die Feier aufgelöst wurde", erklärt ein Polizei-Sprecher. Den Party-Teilnehmern drohe jetzt ein Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro pro Person. Lesen Sie auch: Polizei stoppt Corona-Party: Jetzt drohen 2000 Euro Bußgeld
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.