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Ingolstädter Polizei hatte Hinweis bekommen. Als die Beamten anrückten, war die Fete "in vollem Gange". Nun drohen Bußgelder.

(ty) Am gestrigen Abend war bei der örtlichen Polizeiinspektion ein Hinweis auf eine unerlaubte Corona-Party an der Richard-Strauß-Straße in Ingolstadt eingegangen. "Vor Ort bestätigten sich die Angaben", wurde heute von den Beamten berichtet: Wie es heißt, wurden fünf Leute im Alter zwischen 30 und 60 Jahren aus unterschiedlichen Haushalten angetroffen. Die Fete, die "in vollem Gange war", sei aufgelöst worden. "Gegen die uneinsichtigen Party-Gäste, welche sich teils erst nach einem Platzverweis entfernten, wird nun eine Anzeige nach der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung erstellt." Ihnen droht damit ein Bußgeld. Eine Person werde außerdem angezeigt, weil die Herausgabe der Personalien verweigert worden sei.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Übe


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