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Unbekannter verschafft sich Zugang zu Online-Unterricht. Kripo ermittelt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

(ty) Ein bislang unbekannter Täter hat sich am Dienstag den Zugang zum Online-Unterricht einer Mainburger Schule verschafft und sein Unwesen getrieben: Wie das niederbayerische Polizeipräsidium am heutigen Donnerstag berichtete, waren plötzlich Bilder eines nackten Mannes zu sehen. Einige Schüler wurden offenbar aus dem besagten Chat verbannt, auch die Lehrerin wurde angeblich rausgeworfen. Jetzt ermittelt die Kripo wegen eines Sexual-Deliktes. Juristisch gesehen geht es um nicht weniger als den sexuellen Missbrauch von Kindern. Zu einem ähnlichen Vorfall war es, ebenfalls am Dienstag, im Lern-Chat einer Grundschule aus Abensberg gekommen.

Zu dem Zwischenfall in Mainburg teilte das niederbayerische Polizeipräsidium heute folgendes mit. Eine acht Jahre alte Schülerin einer Mainburger Schule bekam den Angaben zufolge während des Online-Unterrichts, der auf einer so genannten Open-Source-Plattform stattgefunden hat, Bilder eines nackten Mannes angezeigt. Zum Teil wurden laut Polizei auch Schüler – ohne ihr Zutun – aus dem Chat abgemeldet. Die Lehrerin sei von dem Unbekannten ebenfalls aus dem Chat-Raum entfernt worden und habe auf das Geschehen nicht mehr einwirken können. Die Landshuter Kripo ermittle nun wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

 

Zum Hintergrund: Exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Juristisch als Kind gelten Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Aufgrund dieses Falls sowie wegen des weiteren Vorfalls an einer Abensberger Schule appellierte das Polizeipräsidium von Niederbayern heute an die Nutzer von derartiger Plattformen und warnte vor möglichen Gefahren: "Achten Sie auf die Privatsphäre-Einstellungen!" Die Polizei rät: "Beachten Sie, nach Möglichkeit die Privatsphäre-Einstellungen entsprechend anzupassen und den Chat unbedingt mit einem Passwort zu schützen." Der Chat solle von einem Administrator betreut werden, der dem "Beitritt" eines neues Mitgliedes zustimmen muss. Die Herausgabe von Passwörtern und Links zur Einladung dürfe nur an den Personen-Kreis erfolgen, der zum Online-Unterricht eingeladen werde.

Ebenfalls am Dienstag dieser Woche hatte – wie berichtet – nach Angaben des niederbayerischen Polizeipräsidiums kurz nach Mittag die Schul-Leiterin einer Abensberger Grundschule die Polizei informiert, weil offensichtlich ein Lern-Chat von bislang noch nicht identifizierten Tätern zweckentfremdet worden war. Wie es dazu konkret hieß, seien "sachfremde Video-Sequenzen" eingespielt worden. Strafrechtlich ermittelt werde nach diesem Vorfall derzeit unter anderem wegen Beleidigung. Lesen Sie dazu: Beleidigende Videos in Lern-Chat einer Abensberger Grundschule eingespielt


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