28-Jähriger feierte seinen Ehrentag im Kreis Freising zusammen mit sieben Gästen. Allen droht nun ein sattes Bußgeld.
(ty) In der Nacht zum heutigen Sonntag hat ein Mann aus Neufahrn bei Freising zusammen mit sieben Gästen in seiner Unterkunft seinen 28. Geburtstag gefeiert. Diese Zusammenkunft entsprach allerdings nicht den derzeit wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontakt-Beschränkungen, weshalb die Sause laut heutiger Mitteilung von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion aufgelöst worden ist. "Alle Party-Gäste wurden angezeigt", fasst ein Polizei-Sprecher zusammen. Den Personen drohe jetzt ein Bußgeld in Höhe von jeweils mindestens 250 Euro.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.