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Behörde verfügt: Alle privaten und gewerblichen Halter müssen ihr Geflügel ab morgen, 14. Februar, in geschlossenen Ställen unterbringen.

(ty) Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) habe jetzt mitgeteilt, dass im Kreis Neuburg-Schrobenhausen erstmals das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen worden sei. Und zwar bei einer am 6. Februar mit auffälligen Symptomen verendeten Graugans. Das wurde am heutigen Samstag aus dem Landratsamt dargelegt. Um einen Eintrag des Geflügelpest-Virus in Hausgeflügel-Bestände zu verhindern, ist Hausgeflügel im Landkreis nach Angaben der Behörde ab dem morgigen Sonntag, 14. Februar, aufzustallen. Nachfolgend die Details dazu. Das Veterinäramt bittet zudem die Bürger darum, verendet aufgefundene Wildvögel zu melden.

Laut heutiger Behörde-Mitteilung müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel – das heißt: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen halten, dieses ab sofort in geschlossenen Ställen unterbringen. Möglich sei auch "eine Unterbringung in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht". Ziel sei es, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.

Zur Früherkennung der Erkrankung müssen zudem nach Angaben des Landratsamts ab sofort auch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Stück Geflügel die Anzahl verendeter Tiere beziehungsweise die Anzahl gelegter Eier dokumentieren. "Damit soll der Gesundheits-Status der gehaltenen Tiere belegt und sichergestellt werden, dass das Auftreten der Geflügelpest frühzeitig erkannt wird", heißt es dazu. Die bereits per Allgemein-Verfügung vom 1. Februar für alle Geflügelhalter angeordneten Biosicherheits-Maßnahmen seien weiterhin strikt einzuhalten, unterstrich die Behörde in einer aktuellen Pressemitteilung.

 

In Bayern sei das Geflügelpest-Virus mit dem Subtyp H5N8 im November vergangenen Jahres im Landkreis Passau bei Stockenten nachgewiesen worden. Im Januar sei bei einem tot aufgefundenen Schwan ein Fall im Landkreis Landsberg am Lech aufgetreten. Feststellungen in den Landkreisen Starnberg und Haßberge folgten. In zwei Fällen sei das Virus in bayerische Hausgeflügel-Bestände eingeschleppt worden; die betroffenen Bestände mussten daraufhin gekeult werden. Die Geflügelpest trete derzeit vor allem bei wildlebenden Wasservögeln auf. Beim Hausgeflügel würden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten bei Hühnern und Puten beobachtet – sie könnten bis zu 100 Prozent betragen. Als anzeigepflichtige Tierseuche werde die Geflügelpest staatlich bekämpft.

 

"Eine Übertragung des Geflügelpest-Erregers vom Typ H5N8 auf den Menschen konnte bisher nicht nachgewiesen werden", erklärt das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen. "Der Erreger gilt daher nach jetzigen Erkenntnissen für den Menschen als ungefährlich." Dennoch sollten verendet aufgefundene Tiere aus hygienischen Gründen nicht berührt werden. Das Veterinäramt von Neuburg-Schrobenhausen bitte Bürgerinnen und Bürger darum, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt – Telefon (0 84 31) 57 28 8 – oder der örtlich zuständigen Polizei-Dienststelle unter genauer Angabe des Fundorts zu melden.


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