Auch ohne die nächtliche Ausgangssperre werden viele Zuwiderhandlungen gegen die Infektions-Schutz-Regelungen registriert.
(ty) Die Aufhebung der wegen der Corona-Pandemie zeitweise geltenden nächtlichen Ausgangssperre schützt nicht vor anderweitigen Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Regelungen. Darauf hat die Freisinger Polizeiinspektion heute sinngemäß hingewiesen. Die Beamten mussten nämlich in ihrem Zuständigkeits-Gebiet auch gestern wieder etliche Anzeigen "gegen einige Unbelehrbare" erstatten. Den Angaben zufolge feierten in einem Schrebergarten in Lerchenfeld sieben Leute aus verschiedenen Haushalten eine Party und tranken Alkohol. Während der Nacht seien immer wieder Gruppen von Personen aus unterschiedlichen Hausständen angetroffen worden. Insgesamt seien 19 Leute angezeigt worden; ihnen droht jeweils ein Corona-Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.