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Insgesamt müssen sich jetzt acht Leute auf ein Bußgeld-Verfahren einstellen. 

(ty) Beamte von der Geisenfelder Polizeiinspektion haben am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Münchsmünster insgesamt acht Verstöße gegen die wegen der Corona-Pandemie derzeit geltenden Regelungen festgestellt. Hintergrund waren zwei Partys, die am so genannten Gerich-Weiher gefeiert worden sind. In einem Fall ließen es drei junge Leute aus dem Landkreis Pfaffenhofen krachen, nicht weit davon entfernt hatten fünf weitere Leute an einem Lagerfeuer ihren Spaß. Allerdings nur, bis die Polizei kam. Die acht Leute müssen sich nun jeweils auf ein Corona-Bußgeld einstellen. Nachfolgend die Details.

Der Polizei war nach eigenem Bekunden gestern gegen 20 Uhr mitgeteilt worden, dass im Bereich des genannten Gewässers bei Münchsmünster eine laute Party stattfinden würde. Von den angerückten Beamten seien dann vor Ort zunächst drei jüngere Leute aus unterschiedlichen Haushalten angetroffen worden. "Die drei Personen, alle aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen, trafen sich dort zum Alkohol-Konsumieren und zum Feiern", fasst ein Polizei-Sprecher zusammen. Mindest-Abstände seien dabei nicht eingehalten worden. Fazit: "Gegen die drei Personen wurde eine Anzeige nach dem Infektions-Schutz-Gesetz erstattet."

Außerdem seien von den Geisenfelder Gesetzeshütern in unmittelbarer Nähe zu dieser ersten Feier noch fünf weitere Personen im Alter zwischen 26 und 61 Jahren aus verschiedenen Haushalten festgestellt worden – vier davon aus Ingolstadt sowie eine Person aus Schrobenhausen. Diese fünf Leute befanden sich den Angaben zufolge – unter Missachtung des gebotenen Mindest-Abends – an einem Lagerfeuer. Auch gegen sie werde nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Regelungen erstattet.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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