Seit Pandemie-Beginn über 600 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, hinzu kommen fast 120 Verfahren wegen der Einreise-Quarantäne-Verordnung.
Von Tobias Zell
Dass bei Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Regelungen satte Bußgelder drohen, das ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Immer wieder löst die Polizei verbotene Corona-Partys auf oder beanstandet sonstige Zuwiderhandlungen – zum Beispiel gegen die zeitweise geltende nächtliche Ausgangssperre, gegen die Kontakt-Beschränkungen oder gegen die Masken-Pflicht. Während die Gesetzeshüter die im Raum stehenden Verstöße aber in der Regel nur aufnehmen und anzeigen, ist das jeweilige Landratsamt für die Durchführung der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und das Eintreiben der Bußgelder zuständig. Im Kreis Pfaffenhofen sind seit Pandemie-Beginn bislang fast 84 000 Euro fällig geworden, wie eine Anfrage unserer Redaktion ergab. Nachfolgend die Details.
"Seit Beginn der Corona-Pandemie sind bei uns 607 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gelaufen beziehungsweise laufen noch", teilte das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Mittwoch gegenüber unserer Zeitung mit. Hintergrund waren den Angaben zufolge vor allem Verstöße gegen die jeweils geltenden Ausgangs- beziehungsweise Kontakt-Beschränkungen. In 392 dieser insgesamt 607 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren seien – Stand heute – bereits Bußgeld-Bescheide erlassen worden. In 68 Fällen sei das Verfahren eingestellt worden. In 66 Fällen habe es eine Verwarnung ohne finanzielle Konsequenzen gegeben. In elf Fällen sei eine Verwarnung mit Bußgeld ausgesprochen worden.
Der Rahmen der bisher verhängten Corona-Bußgelder im Kreis Pfaffenhofen bewegte sich nach Angaben des Landratsamts zwischen 75 und 500 Euro. Bisher seien jedenfalls insgesamt knapp 84 000 Euro an Bußgeldern – inklusive der Verwaltungs-Gebühren – erhoben worden.
Ungeachtet der 607 genannten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren habe es bislang außerdem 119 Verfahren wegen eines im Raum stehenden Verstoßes gegen die Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) gegeben. Bezüglich etwaiger Bußgelder wegen EQV-Verstößen kann man laut Pfaffenhofener Landratsamt aber noch keine genaueren Angaben machen, "da davon die meisten Verfahren noch laufen", so eine Sprecherin.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Zur aktuellen Lage: Corona im Landkreis Pfaffenhofen: Aktuelle Zahlen aus den Gemeinden