Logo
Anzeige
Anzeige

Wegen der sich ausbreitenden Geflügelpest hat das Landratsamt eine weitere Allgemein-Verfügung erlassen. Hier die Regelungen.

(ty) Für den gesamten Kreis Pfaffenhofen wird ab sofort eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das wurde am heutigen Freitag vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Geflügelpest aus dem Landratsamt mitgeteilt. Die Behörde hat dazu jetzt eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen. "Die Stallpflicht gilt zunächst für unbestimmte Zeit", betont ein Sprecher. Sie gelte sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten – auch wenn es nur wenige Tiere sind. Die Allgemein-Verfügung beinhaltet aber noch weitere konkrete Regelungen und Verpflichtungen. Wir fassen zusammen.

Zudem müssen Halter von Geflügel mit einem Bestand von bis zu einschließlich 100 Stück laut Pfaffenhofener Landratsamt im Bestand-Register ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand von bis einschließlich 1000 Tieren müssten ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen. "Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten", erklärte die Landkreis-Behörde weiter. 

 

Der Text der Allgemein-Verfügung ist auf der Internet-Seite des Landkreises abrufbar; hier der direkte Link. "Bislang gab es schon eine Vielzahl von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern, vereinzelt auch bei Nutzgeflügel", teilte die Behörde zum Hintergrund mit. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, habe es das bayerische Umwelt-Ministerium als notwendig erachtet, in Geflügelpest-Risikogebieten eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel zu erlassen. Dazu zähle auch der Landkreis Pfaffenhofen. Bislang gebe es im Landkreis Pfaffenhofen allerdings weder einen Verdacht auf noch einen Ausbruch von Geflügelpest, wurde heute dargelegt – sowohl bei Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel.

Laut Begründung in der Allgemein-Verfügung sei es erforderlich, Kontakte zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln in jeglicher Form zu verhindern. Geflügel in Freiland-Haltungen hätten im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umwelt-Faktoren in Kontakt zu geraten. Die Stallpflicht solle verhindern, dass Wildvögel durch Futter-Einrichtungen und Tränken für Haus- und Nutzgeflügel angelockt werden und so das Virus in den Bestand eingeschleppt werde. Entsprechende Biosicherheits-Maßnahmen waren bereits per Allgemein-Verfügung vom 2. Februar dieses Jahres im Landkreis Pfaffenhofen angeordnet worden (Geflügelpest: Allgemein-Verfügung für den Landkreis Pfaffenhofen erlassen).

Wegen der aktuell zunehmenden Virus-Nachweise sei nun jedoch zusätzlich die landkreisweite Stallpflicht von Geflügel geboten, um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügel-Bestände zu verhindern sowie damit die tierische Erzeugung – Eier und Geflügelfleisch – von hochwertigen Lebensmitteln nicht zu gefährden.

Bisher gibt es laut Landratsamt "keine Hinweise darauf, dass die aktuelle Virus-Variante H5N8 auf den Menschen übertragen werden kann". Es werde jedoch empfohlen, keinen Körperkontakt zu totem Wild- und Nutzgeflügel zu haben – man sollte die Kadaver zum Beispiel nicht mit bloßen Händen anfassen beziehungsweise sich danach die Hände waschen und desinfizieren. 


Anzeige
RSS feed