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Private Treffen, Einzelhandel, Sport: Die neuen Regelungen im Überblick. Welche Rolle die Sieben-Tages-Inzidenz dabei spielt und was sich ändern kann.

(ty) Ab Montag, 8. März, gelten Lockerungen der Corona-Regelungen. Der bayerische Ministerrat hat, wie berichtet, deutliche Erleichterungen und Öffnungen beschlossen – jedoch abhängig vom jeweiligen Inzidenzwert. Die Möglichkeit zu privaten Treffen mit Freunden und Verwandten werden jedenfalls erweitert. Buchhandlungen, Einzelhandel, Museen und Galerien können abhängig vom Infektions-Geschehen wieder öffnen, die Regeln für den Sport werden gelockert. Frühestens ab 22. März sind weitere Öffnungen möglich: für Außen-Gastronomie, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser. Ebenfalls abhängig vom Inzidenzwert findet Präsenz-, Wechsel- oder Distanz-Unterricht statt. Was nach derzeitigem Stand ab Montag im Kreis Pfaffenhofen gilt, fassen wir nachfolgend zusammen.

 

Lockerungen und Öffnungen

"Deutschlandweit gelten ab dem kommenden Montag deutliche Lockerungen beim Corona-Lock-Down", fasst das Landratsamt in einer offiziellen Mitteilung zusammen. Unabhängig vom Inzidenzwert werde ab Montag, 8. März, die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten erweitert: Es seien dann private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich – jedoch auf maximal fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen) beschränkt. 

Zusätzlich zu den Blumengeschäften, Baumärkten und Gartenmärkten könnten auch Buchhandlungen, Büchereien und Bibliotheken mit entsprechenden Hygiene-Konzepten wieder öffnen. Gleiches gelte für die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungs-Betriebe – wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden könne, ein tagesaktueller Corona-Schnell-Test oder Selbst-Test der Kundin oder des Kunden sowie ein Test-Konzept für das Personal Voraussetzung sei.

Das gilt ab Montag

Weil der Sieben-Tages-Inzidenzwert (Anzahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner) für den Kreis Pfaffenhofen derzeit nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) 40,6 (Stand: 6. März, 3:11 Uhr) beträgt und damit unter der wichtigen Marke von 50 liegt, können laut Mitteilung des Landratsamts im Kreis Pfaffenhofen ab dem kommenden Montag folgende weitere Lockerungen erfolgen:

  • Der Einzelhandel könne mit einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter öffnen.
  • Museen und Galerien dürften öffnen.
  • Kontaktfreier Sport sei in kleinen Gruppen (genannt werden maximal zehn Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, möglich.

 

Und wenn der Inzidenzwert wieder steigt?

Sollte der Inzidenzwert wieder ansteigen und an drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 50 liegen, gelten laut Pfaffenhofener Landratsamt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den jeweils geöffneten Bereichen folgende Regelungen:

  • Im Einzelhandel gilt ein so genanntes Termin-Shopping. Das heißt laut Behörde: Es darf nur ein Kunde je 40 Quadratmeter nach vorheriger Termin-Buchung im Laden sein.
  • Museen und Galerien dürften mit vorheriger Termin-Buchung und Dokumentation besucht werden.
  • Außensport sei maximal mit fünf Personen aus zwei Haushalten beziehungsweise maximal 20 Kindern bis 14 Jahren möglich.

Wenn die Inzidenz sich ändert...

Wichtig ist außerdem zum Verständnis der künftigen Regelungen und Lockerungen: "Sollte im Landkreis Pfaffenhofen der Inzidenzwert zum Beispiel an diesem Sonntag über die 50er-Marke steigen und insgesamt drei Tage darüber bleiben (Sonntag, Montag, Dienstag), gelten ab Donnerstag die Regelungen für die Inzidenz von 50 bis 100 (Notbremse)".

Ein weiteres Beispiel: "Sollte nur am Sonntag der Wert über 50 sein und am Montag und Dienstag wieder darunter, gelten weiterhin die Regelungen für die Inzidenz unter 50." Diese Regelung sehe eine Empfehlung der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse vor, erklärt das Landratsamt, schränkt aber zugleich ein: "Da eine entsprechende Umsetzung für Bayern noch aussteht, kann dafür keine Gewähr übernommen werden."

Unterricht an den Schulen finde ab 15. März in folgenden Schritten statt:

  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 erfolge in allen Grund- und Förderschulen Präsenz-Unterricht.
  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 finde an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechsel-Unterricht statt.
  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 finde mit Ausnahme der Abschluss-Klassen Distanz-Unterricht statt.
  • Zur besseren Planbarkeit gelte die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändere.

In Kinder-Betreuungs-Einrichtungen und bei Kinder-Tages-Pflege-Stellen gilt laut Landratsamt in Abhängigkeit vom Infektions-Geschehen: Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 erfolge Regelbetrieb, bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 die so genannte Notbetreuung.

Zum Hintergrund:

Bayern beschließt Corona-Lockerungen: Was wann und wie wieder möglich ist

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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