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Zehn überwiegend jugendliche Leute hatten sich in Freising zum Feiern getroffen. Nun droht allen ein Bußgeld.

(ty) Streifenbeamten von der örtlichen Polizeiinspektion ist am gestrigen Abend gegen 23 Uhr aufgefallen, dass an der Gartenstraße in Freising gerade eine Gartenparty gefeiert wird. Im Zuge der daraufhin durchgeführten Kontrolle wurde laut heutiger Mitteilung festgestellt, dass es sich bei den Teilnehmern nicht nur um Leute aus einem Haushalt plus eine haushaltfremde Person handelt. Aufgrund des Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen sei die Fete von den Gesetzeshütern aufgelöst worden. Den zehn – überwiegend jugendlichen – Protagonisten stehe nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bevor, sie müssen also mit einem Corona-Bußgeld rechnen.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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