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Gesundheits-Minister-Konferenz einigte sich auf Verfahren. An der Struktur der Impf-Zentren soll außerdem festgehalten werden.

(ty) Die Mitglieder der Gesundheits-Minister-Konferenz (GMK) wollen die Corona-Impfungen in Deutschland vorantreiben. Dazu sollen ab Anfang des kommenden Monats die niedergelassenen Ärzte Schritt für Schritt in den Impf-Prozess eingebunden werden. Darauf habe sich die GMK gestern in einer Video-Konferenz geeinigt und eine entsprechende Empfehlung an die Ministerpräsidenten-Konferenz ausgesprochen. "Künftig steht unsere Impfstrategie auf zwei Säulen", so der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheits-Minister Klaus Holetschek: "Wir binden ab April die Hausärzte ein, und wir halten an der bewährten Struktur der Impf-Zentren fest, die die Bundesländer in den vergangenen Monaten aufgebaut haben. Damit haben wir ein starkes Impfgerüst. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen den Corona-Impfstoff möglichst leicht zugänglich zu machen."

Die Impf-Zentren werden den Angaben zufolge künftig weiter über die bisherigen Lieferwege mit Impfstoff versorgt. Die Ärzte sollen im Regelbetrieb – wie bei anderen Schutz-Impfungen üblich – über die Apotheken beliefert werden. Der Bund als zentraler Beschaffer des Impfstoffs stelle den pharmazeutischen Großhändlern dafür die nötigen Mengen zur Verfügung. Konkret haben sich die Länder laut Pressemitteilung darauf geeinigt, dass für die Startphase im April bundesweit eine Grundmenge von 2,25 Millionen Impf-Dosen pro Woche für die Impf-Zentren zur Verfügung steht.

Die Länder teilen dem Bund bis zum 19. März mit, wie ihr Anteil auf die verschiedenen Hersteller im April pro Woche aufgeteilt werden soll. In den folgenden Monaten sei eine Steigerung je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes geplant. Der übrige Impfstoff stehe den Arzt-Praxen zur Verfügung.

Der Bund habe für die kommenden Monate deutlich steigende Liefermengen angekündigt. Die Liefermengen für die Ärzte sollen daher analog dazu nach und nach gesteigert werden, heißt es weiter. Die Aufteilung des Impfstoffes richte sich wie bisher nach dem Bevölkerungsschlüssel. Sollten einzelne Länder noch nicht im April mit der Regel-Impfung in den Arzt-Praxen beginnen wollen, können Sie dies dem Bund bis zum 19. März mitteilen.

Holetschek: "Wir haben damit ein für alle praktikables und an die Situation angepasstes System geschaffen." Klar müsse jedem sein: "Der Impfstoff ist und bleibt der Flaschenhals bei allem. Gerade in der Anfangsphase im April wird noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung stehen, damit die Ärzte im ganzen Land voll durchstarten können. Aber wenn die Lieferungen so kommen, wie der Bund sie uns in Aussicht gestellt hat, dann können wir die Impfungen bei den Ärzten schnell hochfahren. Damit ist unser System voll einsatzbereit, sobald der Impfstoff in großen Strömen fließt."

 

Der GMK-Vorsitzende ergänzte: "Ich begrüße es, dass der Bund uns die Finanzierung der Impfzentren über den 30. Juni hinaus bis mindestens 30 September zugesichert hat." Die in der Corona-Impf-Verordnung vorgegebene Priorisierung gelte auch bei Impfungen in den Arzt-Praxen weiter. Die Ärzte seien angehalten, im April schwerpunktmäßig immobile Patienten und Patientinnen in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit schweren Vorerkrankungen zu impfen.

"Wichtig für einen Erfolg ist auch, dass der Verwaltungs-Aufwand so gering wie möglich gehalten wird", so Holetschek. "Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht. Daher haben wir beschlossen, dass die Ärzte täglich nur die wichtigsten Kerndaten über die kassenärztliche Vereinigung an das Robert Koch-Institut übermitteln." Die vollständigen Impf-Daten könnten dann quartalsweise gemeldet werden.

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