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Sieben Gesundheitsamt-Mitarbeiter infiziert, ab morgen neue Kontakt-Beschränkungen, Regeln für Schulen und Kinder-Betreuung am Montag.

Infizierte Gesundheitsamt-Mitarbeiter

In der Außenstelle des Gesundheitsamts in Neuburg-Grünau sind laut heutiger Meldung des Landratsamts sieben Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet worden. "Die Personen befinden sich in Quarantäne, ebenso wie die Kontakt-Personen", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Kontakt-Personen-Ermittlung laufe weiter auf Hochtouren. Die reibungslosen Arbeitsabläufe in der Außenstelle seien gewährleistet.

Bei den infizierten Mitarbeitern handelt es sich den Angaben zufolge "ausschließlich um Personen im Innendienst, die keinen Parteienverkehr haben". Das Gesundheitsamt gehe von mehreren parallel eingetragenen Infektionen aus, "da das Hygiene-Konzept in der Außenstelle eingehalten wurde". Zudem habe die Ermittlung ergeben, "dass bei den Kontakt-Personen der ersten Kategorie bislang keine Infektionen nachgewiesen werden konnten".

Neue Kontakt-Beschränkungen

Seit Montag, 8. März, sind in Bayern bekanntlich Öffnungen und Lockerungen an den Wert der Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner gebunden, der vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht wird. Der Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist nunmehr drei Tage in Folge mit einer Inzidenz von über 35 eingestuft, sodass sich laut Landratsamt neue Regelungen im Bereich der privaten Kontakte ergeben. Laut Behörden-Mitteilung gelte im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab dem morgigen Samstag, 13. März, folgende Kontakt-Beschränkung:

"Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die bisher geltenden inzidenz-abhängigen Regelungen für die Bereiche Einzelhandel, Sport, Kultur bleiben bestehen. Weitere Änderungen ergeben sich erst dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen drei Tage in Folge die nächsten Inzidenz-Einstufungen 50 beziehungsweise 100 erreicht." Weitere Änderungen würden bekanntgegeben.

Schulen und Kinder-Betreuung

Das RKI meldete für den heutigen Freitag eine Sieben-Tages-Inzidenz von 48,3. Damit gelten nach Angaben des Landratsamts in den Schulen und in der Kinder-Tages-Betreuung im Landkreis ab dem kommenden Montag, 15. März, die entsprechenden Regelungen für eine Sieben-Tages-Inzidenz unter 50. Wie das Landratsamt zusammenfasst gilt somit ab Montag im Kreis Neuburg-Schrobenhausen folgendes: 

  • Grundschulen und Grundschulstufe der Förderzentren: "Es findet voller Präsenz-Unterricht (das heißt: auch ohne Mindest-Abstand) statt."
  • Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen, Staatsinstitute für die Ausbildung von Fach- beziehungsweise Förderlehrern: "Es findet Wechsel- beziehungsweise Präsenz-Unterricht mit Mindestabstand vom 1,5 Metern in allen Jahrgangsstufen statt."
  • Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygiene-Schutz-Vorschriften der Kliniken Unterricht beziehungsweise bieten eine Notbetreuung an.
  • Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung, organisierte Spielgruppen: "Die Betreuungsangebote können ab Montag, 15. März, regulär öffnen."

Zum Hintergrund legt das Landratsamt dar: "In der zwölften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung ist das Verfahren bei inzidenz-abhängigen Regelungen festgelegt. Zur Information der Schulen und Kinder-Tages-Betreuung macht die Kreisverwaltungs-Behörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenz-Einstufung gilt. Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts auf seinem Dashboard. Die für den Inzidenz-Bereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags."

Für die Zeit ab 8. März wurden bekanntlich im Freistaat deutliche Lockerungen und Öffnungen – allerdings abhängig von der Inzidenz – beschlossen; lesen Sie dazu: Bayern beschließt Corona-Lockerungen: Was wann und wie wieder möglich ist. Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link

Zur aktuellen Lage vor Ort und weitere Infos:

Neue Corona-Zahlen aus den Gemeinden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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