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60-Jährigem blüht ein Strafverfahren, weil er ohne Berechtigung in der Glonn geangelt hat. Seine Ausrüstung wurde einkassiert.

(ty) Am gestrigen Nachmittag sind gegen 14.35 Uhr in Hohenkammer einem Anwohner zwei ortsfremde Männer aufgefallen, die an der Glonn beim Fischen waren, aber mutmaßlich keine Berechtigung dazu hatten. Als die hinzugerufenen Beamten von der Polizeiinspektion aus Freising vor Ort eingetroffen waren, bestätigte sich laut heutiger Mitteilung im Zuge der Kontrolle der im Raum stehende Verdacht bei einem der Petrijünger. Die Angel-Utensilien des 60-Jährigen seien daraufhin von den Gesetzeshütern sichergestellt worden. Den Mann, der aus dem östlichen Landkreis Freising stammt, erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen Fischwilderei.


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