25 Männer trafen sich auf Sportplatz an der Fohlenweide, um dem runden Leder nachzujagen. Ihnen droht nun jeweils ein sattes Bußgeld.
(ty) Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion haben am gestrigen Nachmittag gegen 13.25 Uhr in Ingolstadt ein derzeit wegen der Corona-Beschränkungen verbotenes Fußballspiel beendet und die Zusammenkunft aufgelöst. Wie heute mitgeteilt wurde, hatten sich insgesamt 25 Männer, vorwiegend aus Ingolstadt, auf dem Sportplatz an der Fohlenweide getroffen, um dort zu kicken. "Die Männer im Alter zwischen 20 und 56 Jahren absolvierten dabei keine durch einen Verein organisierte Trainings-Einheit, sondern spielten lediglich zu ihrer privaten Freizeit-Gestaltung", heißt es von der Polizei, die den Akteuren sozusagen die rote Karte zeigte.
"Weil die Spieler alle aus verschiedenen Haushalten stammten und zudem mit Körperkontakt gespielt wurde, verstießen sie damit gegen die Vorschriften der aktuell geltenden zwölften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung", fassen die Beamten zusammen. "Gemäß den zurzeit geltenden Vorschriften und unter Berücksichtigung des tagesaktuellen Inzidenz-Wertes vom Sonntag hätten sich damit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zu einem kontaktfreien Spiel treffen dürfen." Die Gesetzeshüter stoppten das Treiben der Hobby-Fußballer. Gegen alle 25 Männer werde Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Regelungen erstattet, ihnen droht somit jeweils ein sattes Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.