Einige der Beteiligten waren am Freitag bereits aufgefallen, als von der Polizei ebenfalls eine Camping-Aktion gestoppt wurde.
(ty) Nachdem bei der Polizeiinspektion in Nittendorf eine entsprechende Mitteilung eingegangen war, haben die angerückten Beamten am späten Samstagnachmittag, es war gegen 17.45 Uhr, in der so genannten Räuberhöhle bei Etterzhausen (Landkreis Regensburg) eine Gruppe von 25 Personen festgestellt, die bei Lagerfeuer und Musik campierten. "Unter den Betroffenen befanden sich mehrere Personen, die bereits am Freitag als naturnahe Camper in einem Sinzinger Ortsteil aufgefallen waren", erklärte heute ein Polizei-Sprecher. Das Camp war am Freitag aufgelöst worden; wir berichteten von diesem Fall: Corona-Regeln nicht beachtet: Polizei beendet naturnahes Wohnprojekt
Zu dem neuerlichen Vorfall am Samstagnachmittag berichten die Beamten, dass die wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontakt-Beschränkungen nicht eingehalten worden seien. Die Beteiligten achteten den Angaben zufolge nicht auf die Mindest-Abstände und trugen auch keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Das Camp sei durch das Aussprechen von Platzverweisen aufgelöst worden. "Alle Teilnehmer werden nach dem Infektions-Schutz-Gesetz angezeigt", heißt es weiter – ihnen drohen somit satte Corona-Bußgelder. "Der Verantwortliche für das Lagerfeuer muss zusätzlich noch mit einer Anzeige nach dem bayerischen Naturschutz-Gesetz rechnen, da er im Landschafts-Schutzgebiet eine Feuerstelle betrieb."
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.