Auf privaten Flächen sind sie möglich, unter Einhaltung der Corona-Regeln wie Kontakt-Beschränkung und nächtliche Ausgangssperre.
(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt hat am heutigen Dienstag vor dem Hintergrund der Corona-Beschränkungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentliche Osterfeuer in diesem Jahr nicht möglich sind. "Osterfeuer auf öffentlichen Plätzen zählen als Veranstaltung. Veranstaltungen sind landesweit untersagt", erläuterte dazu Katharina Baschab, die zuständige Abteilungs-Leiterin an der hiesigen Kreis-Behörde. Osterfeuer seien demnach lediglich auf privaten Flächen möglich – unter Einhaltung der Regeln.
Denn, so wird ergänzend dargelegt, im Falle eines Osterfeuers auf Privat-Grund müssten die wegen der Corona-Pandemie momentan geltenden Kontakt-Beschränkungen – ein Haushalt und maximal eine weitere Person – sowie die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr beachtet werden. "Die Polizei wird die Einhaltung der Infektions-Schutz-Verordnung verstärkt kontrollieren", kündigte das Landratsamt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung an.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.