29-Jähriger hatte über ein Promille, als er mit dem Bike stürzte und sich verletzte. Einen triftigen Grund für die nächtliche Tour hatte er nicht.
(ty) In der Nacht zum gestrigen Freitag ist in Schrobenhausen ein alkoholisierter Radler verunglückt. Dem Mann, der sich dabei eine Verletzung zugezogen hat, droht nun neben dem Ärger wegen des Unfall im berauschten Zustand auch ein Corona-Bußgeld von 500 Euro. Der Verkehrsunfall ereignete sich kurz vor 4 Uhr morgens auf der Altenburger Straße. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtete, stürzte der 29-jährige Einheimische mit seinem Drahtesel und erlitt dabei eine Platzwunde am Kopf. Einen Helm habe er nicht getragen. Er sei im örtlichen Krankenhaus behandelt worden.
Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei Alkohol-Geruch bei dem 29-Jährigen festgestellt worden. Ein Test habe dann auch einen Wert von mehr als einem Promille ergeben. "Vermutlich war die Alkoholisierung der Grund für den Sturz des Schrobenhauseners", erklärte ein Polizei-Sprecher. Der Verunglückte habe außerdem keinen triftigen Grund für seinen Verstoß gegen die wegen der Corona-Pandemie derzeit im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zwischen 22 und 5 Uhr geltende nächtliche Ausgangssperre nennen können. Er müsse deshalb mit einer entsprechenden Anzeige rechnen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.