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32-Jähriger war mit einem Gefährt unterwegs, für das gar kein Versicherungs-Schutz bestand.

(ty) Ein E-Scooter-Lenker ist am gestrigen Nachmittag gegen 14 Uhr in Vohburg von der Polizei gestoppt worden, als er gerade auf der Neumühlstraße unterwegs war. Aufgefallen war der 32-jährige Einheimische nach Angaben der Beamten, weil an seinem Gefährt kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht hatte. Im Zuge der Kontrolle sei dann festgestellt worden, dass für den E-Scooter mit einer bauart-bedingten Geschwindigkeit von 20 km/h überhaupt kein Versicherungs-Schutz bestehe. Die Weiterfahrt sei dem 32-Jährigen untersagt worden. "Ein Strafverfahren aufgrund eines Vergehens nach dem Pflicht-Versicherungs-Gesetz wurde eingeleitet", so ein Polizei-Sprecher.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können zum Beispiel auch bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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