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Wer Präsenz- und wer Distanz-Unterricht hat. Angebote der Kinder-Betreuung bleiben geschlossen.

(ty) Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Kelheim, also die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt am heutigen Freitag nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 173,1 und damit weiterhin klar über der wichtigen 100er-Marke. Damit gelten laut aktueller Mitteilung des Landratsamts für die Schulen sowie für die Angebote der Kinder-Tages-Betreuung im Kreis Kelheim ab dem kommenden Montag, 12. April, und für die komplette nächste Kalenderwoche bis 18. April nachfolgende Regelungen:

"In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschluss-Klassen findet Präsenz-Unterricht, soweit dabei der Mindest-Abstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechsel-Unterricht statt", heißt es im Amtsblatt des Landkreises Kelheim vom heutigen Tage. An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen im Landkreis Kelheim, einschließlich der Grundschulstufe, findet demnach in der kommenden Woche Distanz-Unterricht statt.

Dies gelte allerdings unter folgender Voraussetzung: "Am Präsenz-Unterricht und an den Präsenzphasen im Wechsel-Unterricht dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultags über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Diese Testpflicht gelte ebenso für Lehrkräfte sowie für das weitere an der Schule tätige Personal.

Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung und organisierte Spielgruppen im Kreis Kelheim sind nach Angaben des Landratsamts auch in der kommenden Woche geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung würden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassen. Konkretere Angaben zur Notbetreuung finden sich im heutigen Amtsblatt nicht.

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