58-jähriger Pkw-Lenker und 50-jähriger Beifahrer hatten keinen triftigen Grund für den Verstoß gegen die von 22 bis 5 Uhr geltende Ausgangssperre.
(ty) Beamte von der Polizeiinspektion aus Geisenfeld haben am gestrigen Abend gegen 23.15 Uhr in Vohburg auf der Bahnhofstraße eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle bei einem 58-jährigen Pkw-Lenker durchgeführt. Dabei konnten nach Angaben der Beamten sowohl der Fahrer, der aus Geisenfeld stammt, als auch dessen 50 Jahre alter Beifahrer keinen triftigen Grund für ihre nächtliche Tour während der wegen der Corona-Pandemie derzeit im Kreis Pfaffenhofen von 22 bis 5 Uhr geltende nächtliche Ausgangssperre nennen. Beide blicken nun einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren entgegen, ihnen droht jeweils ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.