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Sie kamen auch aus Ernsgaden, Kösching und Ingolstadt, hielten sich nicht an die geltenden Corona-Regelungen.

(ty) Bei der örtlichen Polizeiinspektion ist gestern gegen 19.40 Uhr ein Hinweis über eine Grill-Feier an der Rottenegger Straße in Geisenfeld eingegangen. Die angerückten Beamten trafen dort laut heutiger Mitteilung auf acht Leute, teils aus unterschiedlichen Haushalten. Wie es heißt, saßen sie zusammen an einem Tisch. Auch nach Aufforderung sei kein Mund- und Nasen-Schutz getragen worden "und die Betroffenen zeigten sich uneinsichtig", so ein Polizei-Sprecher. Die Fete sei aufgelöst worden. Gegen die acht Personen, die aus Geisenfeld, Ernsgaden, Kösching und Ingolstadt stammen, sei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen eingeleitet worden. Ihnen droht nun jeweils ein Corona-Bußgeld.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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