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Wer Präsenz- und wer Distanz-Unterricht hat. Angebote der Kinder-Betreuung bleiben geschlossen, Notbetreuung möglich.

(ty) Der Sieben-Tage-Inzidenzwert – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – liegt für den Kreis Pfaffenhofen laut heutiger Mitteilung des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 125,6. "Er ist zwar in den letzten Tagen kontinuierlich gesunken, bewegt sich aber weiterhin über der maßgeblichen 100er-Marke", fasste das Landratsamt heute zusammen. Für die Schulen und Angebote der Kinder-Tages-Betreuung im Landkreis gelten daher nach Angaben der Behörde bis auf Weiteres die nachfolgenden Regelungen.

 

"In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschluss-Klassen findet Präsenz-Unterricht statt, soweit dabei der Mindest-Abstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann", erklärt die Landkreis-Behörde. Andernfalls finde Wechsel-Unterricht statt. "An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen findet Distanz-Unterricht statt", heißt es weiter. Allerdings gibt es weiterhin unmissverständliche Bedingungen für die Teilnahme am Präsenz-Unterricht.

"Am Präsenz-Unterricht und an den Präsenz-Phasen im Wechsel-Unterricht sowie an der Not- und Mittags-Betreuung dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultags über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigen-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben", erklärt das Landratsamt. "Die dem Test-Ergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Schnelltest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Die Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das Schul-Verwaltungs-Personal." Lesen Sie dazu auch: Aktuelle BRK-Infos zu den sieben Corona-Schnelltest-Zentren im Kreis Pfaffenhofen

Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen und organisierte Spielgruppen sind nach Angaben des Pfaffenhofener Landratsamts geschlossen. Eine Notbetreuung sei möglich, heißt es weiter. Es wird allerdings erneut an die Eltern appelliert, diese tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig sei. "Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann", erklärt eine Behörden-Sprecherin nach dem Beschluss der so genannten Corona-Bundesnotbremse und den Anpassungen der Regelungen im Freistaat.

Diese genannten Regelungen gelten laut Landratsamt solange, bis im Kreis Pfaffenhofen an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten wird. "Erst dann treten am übernächsten darauf folgenden Tag diese verschärften Regelungen außer und gelockerte Regelungen in Kraft." Das Landratsamt werde dies entsprechend bekannt geben. Die bisherige Stichtags-Regelung, wonach allein der Inzidenz-Wert vom Freitag für den Unterrichts-Betrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, gelte damit nicht mehr.

Zur Lage vor Ort: Corona im Landkreis Pfaffenhofen: Aktuelle Zahlen aus allen Gemeinden

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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