Erläuterungen zu Schulen, Kitas, nächtlicher Ausgangssperre, Kontakt-Beschränkungen. Und: Diese Erleichterungen greifen für Geimpfte und Genesene.
(ty) Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Pfaffenhofen – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – liegt laut heutiger Mitteilung des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 120,9 und damit weiterhin über der maßgeblichen 100er-Marke der so genannten Bundesnotbremse. Die bisherigen Regelungen, unter anderem zum Einzelhandel, die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die Kontakt-Beschränkungen sowie die Regeln für die Gastronomie gelten damit laut aktueller Mitteilung des Landratsamts weiterhin. Und zwar, bis im Kreis Pfaffenhofen an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. "Erst dann treten am übernächsten darauf folgenden Tag diese verschärften Regelungen außer und gelockerte Regelungen in Kraft", so eine Behörden-Sprecherin. Änderungen gibt es aber für den Betrieb in Schulen. Außerdem greifen nun Erleichterungen für gegen Corona geimpfte und für von einer Corona-Infektion genesene Bürger. Nachfolgend die Details.
Schulen und Kitas
Für die Schulen wurde mittlerweile – wie berichtet – auch für den Freistaat bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 eine teilweise Anpassung an die bundesweiten Regelungen beschlossen. Wie das Landratsamt dazu erläutert, findet ab dem kommenden Montag, 10. Mai, im Landkreis Pfaffenhofen auch für die erste bis dritte Klasse der Grundschulstufe sowie die fünfte und sechste Klasse der Förderschule Präsenz-Unterricht (mit Mindest-Abstand von 1,5 Metern) oder Wechsel-Unterricht statt. Für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, die Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und die Fachoberschulen sowie in Abschluss-Klassen gelte diese Regelung bereits seit einiger Zeit und bestehe zunächst auch weiterhin. "An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen findet Distanz-Unterricht statt", stellt die Landkreis-Behörde klar.
Am Präsenz-Unterricht und an den Präsenz-Phasen im Wechsel-Unterricht sowie an der Not- und Mittags-Betreuung dürfen laut Landratsamt nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultags über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigen-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: "Die dem Test-Ergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Schnelltest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein." Betont wird erneut: "Die Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das Schul-Verwaltungs-Personal."
Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflegestellen und organisierte Spielgruppen bleiben weiterhin geschlossen, ließ das Landratsamt heute außerdem wissen. Eine Notbetreuung sei möglich.
Geimpfte, Genesene, Getestete
"Seit 6. Mai werden in Bayern vollständig Geimpfte und Genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt", fasst das Landratsamt zusammen und erläutert dazu: Erleichterungen gebe es für diese Personen-Gruppen nun bei Geboten und Verboten insbesondere beim Einkaufen mit "Click & Meet" in Laden-Geschäften (Im Kreis Pfaffenhofen gelten ab 5. Mai gelockerte Corona-Regelungen) oder beim Friseur, im Bereich von Zusammenkünften, der allgemeinen Kontakt-Beschränkungen, der Ausgangssperre, der Quarantäne-Pflichten und des Sports. Lesen Sie dazu auch: Deutliche Lockerungen der Corona-Regeln für Bayern beschlossen
Vollständig gegen Corona geimpfte Personen müssen den Angaben zufolge über einen Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Impfstoff verfügen und seit der abschließenden Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. "Zu den vollständig geimpften Personen zählen auch diejenigen, die nach Genesung von einer Sars-CoV-2 Infektion eine singuläre Impf-Dosis erhalten haben", heißt es weiter.
Für die Genesenen gelte als Nachweis der Infektion das Ergebnis eines PCR-Tests oder die Isolations-Bescheinigung. Die Corona-Infektion müsse dabei mindestens 28 Tage, aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Zudem müssten die Personen symptomfrei sein. Wer ein Duplikat des positiven PCR-Tests oder der Isolations-Bescheinigung benötige, kann sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Gesundheitsamt von Pfaffenhofen in Verbindung setzen.
Hundeschulen
Hundeschulen dürfen laut Landratsamt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 ab Montag, 10. Mai, wieder öffnen.
Beschlossene Lockerungen
Der bayerische Ministerrat hatte – wie berichtet – am Dienstag beschlossen, dass ab dem gestrigen Donnerstag Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene gelten. Ab Montag findet für die erste bis dritte Klasse der Grundschulstufe sowie die fünfte und sechste Klasse der Förderschule in Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenz-Unterricht oder Wechsel-Unterricht statt. Inzidenz-abhängig sind ab Montag auch Erleichterungen für Außen-Gastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport möglich. Ebenfalls ab 10. Mai werden die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen inzidenz-abhängig wieder zugelassen. Touristische Angebote werden inzidenz-abhängig ab 21. Mai wieder erlaubt. Die Regelungen bezüglich der nächtlichen Ausgangssperre gelten indes weiterhin. Hier lesen Sie diese jüngsten Kabinett-Beschlüsse im Detail: Deutliche Lockerungen der Corona-Regeln für Bayern beschlossen
Zum Hintergrund:
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