Weitere Öffnungs-Schritte im Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut Landratsamt durch neue Vorgaben aus dem Ministerium verzögert. Außen-Gastro muss warten.
(ty) Wie berichtet, treten am Montag, 10. Mai, etliche Lockerungen bei den Corona-Regelungen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen in Kraft. Allerdings, so wurde heute aus dem Landratsamt erklärt: Das bayerische Gesundheits-Ministerium habe am späten gestrigen Abend eine kurzfristige Änderung der Maßgaben nach der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung bekannt gegeben. "Damit können die Öffnungsschritte, die im Landkreis am heutigen Tage verfügt werden sollten und die ab Montag gegolten hätten, vorerst nicht umgesetzt werden", so eine Behörden-Sprecherin. "Um beispielsweise die Außen-Gastronomie sowie Theater und Kinos wieder öffnen zu können und den kontaktfreien Sport im Innenbereich zu ermöglichen, ist die Frist für die Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz kurzfristig verlängert worden." Landrat Peter von der Grün schimpft: "Unabhängig davon, was man von weiteren Öffnungs-Schritten halten mag: Diese ständigen, kurzfristigen Änderungen der Maßgaben sind unsäglich."
Noch bis zum gestrigen Freitagnachmittag, so wurde in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung aus dem Landratsamt in Neuburg an der Donau erläutert, habe die Vorgabe gegolten, dass der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter der Marke von 100 bleiben müsse, um weitere Öffnungen in Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu verfügen. Nun habe das besagte Ministerium mit einem Schreiben vom späten Freitagabend an die Kreisverwaltungs-Behörden bekannt gegeben, dass für weitere Öffnungsschritte ein stabiles Infektions-Geschehen nur dann angenommen werden könne, wenn die 100er-Marke acht Tage in Folge unterschritten werde.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen habe mit dem heutigen Samstag den Wert von 100 bei der Sieben Tage-Inzidenz – also bei der Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – bereits für fünf Tage unterschritten. Nämlich seit Dienstag. "Da dies aufgrund der rückläufigen Infektionszahlen absehbar war, wurde bereits vor dem Wochenende ein Entwurf für die weiteren Öffnungs-Schritte bei den übergeordneten Behörden zur Freigabe eingereicht", erklärt das Landratsamt. Und führt weiter aus: "Dieser Entwurf muss nun, ebenso wie die Öffnungs-Schritte, vorerst zurückgestellt werden."
"Diese Änderung kommt für uns überraschend, erklärt aber zumindest, warum wir vom Ministerium seit Donnerstag keine Rückmeldung auf unsere Bitte um Freigabe erhalten haben", kommentierte Landrat Peter von der Grün heute und zeigte sich durchaus verärgert: "Wären wir informiert worden, dass sich so etwas abzeichnet, hätten wir nicht dermaßen mit Hochdruck die Öffnungs-Schritte vorbereitet." Der Landkreis-Chef vermutet: Den betroffenen Betrieben werde es nicht anders ergehen. "Ich hätte den Gastronomen, den Bürgern und allen anderen Betroffenen dieses Stück Normalität ab Montag gegönnt", so der Landrat weiter. Und er findet deutliche Worte für das Vorgehen in München.
"Unabhängig davon, was man von weiteren Öffnungs-Schritten halten mag: Diese ständigen, kurzfristigen Änderungen der Maßgaben sind unsäglich", kritisiert der Landrat: "Hier wurden, quasi durch die Hintertür, nun schon zum zweiten Mal in dieser Woche die Spielregeln zur Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung kurzfristig geändert. Und die Information kommt dann so spät, dass wir unsere liebe Not haben, sie rechtzeitig weiterzugeben."
Nach den neuen Vorgaben kann der Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut heutiger Mitteilung des Landratsamts nun frühestens am kommenden Dienstag, 11. Mai, das Einvernehmen des Ministeriums einholen und eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen. Die weiteren Öffnungen wären dann frühestens ab Donnerstag, 13. Mai, möglich.
Das gilt ab Montag, 10. Mai:
Diese Corona-Lockerungen gelten künftig im Kreis Neuburg-Schrobenhausen
Zur aktuellen Lage vor Ort:
Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Neue Corona-Zahlen aus den Gemeinden