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Nach Wirbel um kurzfristige Änderung der Vorgaben aus dem Ministerium und Kritik des Landrats sind weitere Öffnungs-Schritte nun doch früher möglich.

(ty) Im Kreis Neuburg Schrobenhausen gibt es die erhofften, weiteren Lockerungen der Corona-Regelungen wohl doch etwa früher. Wie das Landratsamt mitteilt, habe das bayerische Gesundheits-Ministerium am gestrigen Abend "überraschend doch den weiteren Öffnungsschritten im Landkreis zugestimmt". Voraussetzung sei aber, dass das Infektions-Geschehen stabil unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 bleibe. Dann könnten Außen-Gastronomie, Kinos und Theater ab Dienstag, 11. Mai, wieder öffnen – und auch im Sportbereich seien weitere Lockerungen möglich. Eigentlich wären diese Lockerungen laut Landratsamt schon ab Montag möglich gewesen; jedoch gab das Ministerium am späten Freitagabend eine kurzfristige Änderung bekannt, wonach die anvisierten Erleichterungen frühestens ab Donnerstag möglich gewesen wären. Landrat Peter von der Grün hatte das kritisiert: "Diese ständigen, kurzfristigen Änderungen der Maßgaben sind unsäglich."

Wie berichtet, war für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen bereits am gestrigen Samstag der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – für fünf Tage in Folge unterschritten (für den heutigen Sonntag liegt der Wert bei 96,6 und damit weiterhin unter 100). Aufgrund der dauerhaft rückläufigen Infektionszahlen hatte das Landratsamt jedenfalls nach eigenem Bekunden noch vor diesem Wochenende einen Entwurf für die weiteren Öffnungs-Schritte bei den übergeordneten Behörden zur Freigabe eingereicht – jedoch zunächst "keinerlei Rückmeldung" erhalten. Freitagnacht habe man dann zuerst ein Schreiben des bayerischen Gesundheits-Ministerium erhalten, wonach die Wartefrist auf acht Tage verlängert worden sei.

 

"Diese Änderung kommt für uns überraschend, erklärt aber zumindest, warum wir vom Ministerium seit Donnerstag keine Rückmeldung auf unsere Bitte um Freigabe erhalten haben", hatte Landrat Peter von der Grün in einer am gestrigen Samstagvormittag veröffentlichten Pressemitteilung kommentiert. Er zeigte sich durchaus verärgert: "Wären wir informiert worden, dass sich so etwas abzeichnet, hätten wir nicht dermaßen mit Hochdruck die Öffnungs-Schritte vorbereitet." Und der Landkreis-Chef vermutete: Den betroffenen Betrieben werde es nicht anders ergehen. "Ich hätte den Gastronomen, den Bürgern und allen anderen Betroffenen dieses Stück Normalität ab Montag gegönnt", so der Landrat weiter. Und er fand auch deutliche Worte für das Vorgehen in München.

"Unabhängig davon, was man von weiteren Öffnungs-Schritten halten mag: Diese ständigen, kurzfristigen Änderungen der Maßgaben sind unsäglich", kritisierte der Landrat am gestrigen Vormittag: "Hier wurden, quasi durch die Hintertür, nun schon zum zweiten Mal in dieser Woche die Spielregeln zur Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung kurzfristig geändert. Und die Information kommt dann so spät, dass wir unsere liebe Not haben, sie rechtzeitig weiterzugeben."

Nach diesen neuen Vorgaben hätte der Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut gestriger Mitteilung des Landratsamts somit frühestens am Dienstag, 11. Mai, das Einvernehmen des Ministeriums einholen und eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen können. Die weiteren Öffnungen – wie etwa für die Außen-Gastronomie – wären dann laut Behörde frühestens ab dem kommenden Donnerstag, 13. Mai, möglich gewesen

 

Landrat Peter von der Grün hatte – so erklärte das Landratsamt am gestrigen Abend in einer weiteren Pressemitteilung – angesichts der kurzfristigen Änderung der Vorgaben den Kontakt mit den beiden hiesigen Landtags-Abgeordneten aufgenommen, um für die betroffenen Betriebe noch eine Lösung zu forcieren. "Der Einsatz hat sich offenbar gelohnt", heißt es aus der Kreisbehörde. "Denn: Mit Nachricht vom Samstagabend wurde das Einvernehmen für die weiteren Öffnungen nun erteilt, sodass der Landkreis die erforderliche Allgemein-Verfügung auf den Weg bringen kann." Von der Grün zeigte sich erfreut und kommentierte diese Entwicklung: "Wenn die Inzidenz stabil bleibt, können die Betriebe nun doch schon ab Dienstag und nicht erst ab Donnerstag öffnen – wir haben also immerhin zwei Tage gewonnen."

Das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen fasste die neue Situation wie folgt zusammen: Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin unter 100, kann ab Dienstag, 11. Mai, die Außen-Gastronomie im Landkreis öffnen, ebenso wie Theater und Kinos. Zudem sind der kontaktfreie Sport im Innenbereich sowie der Kontaktsport im Außenbereich wieder möglich. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in den nächsten Tagen allerdings wieder über die 100er-Marke steigen, müssen die weiteren Öffnungsschritte erneut auf den Prüfstand gestellt werden." Zur aktuellen Situation vor Ort lesen Sie hier einen ausführlichen Bericht: Neue Corona-Zahlen aus den Gemeinden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Zum Hintergrund:

Diese Corona-Lockerungen gelten ab 10. Mai im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Corona-Regel-Frust: "Diese ständigen, kurzfristigen Änderungen sind unsäglich"

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