Landratsamt verweist auf Mitteilung aus dem Ministerium, wonach es sich dabei nicht um Sportstätten, sondern um Freizeit-Einrichtungen handelt.
(ty) Inzidenz-bedingt gelten bekanntlich seit dem gestrigen Dienstag, 11. Mai, im Kreis Neuburg-Schrobenhausen deutliche Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen. Außen-Gastronomie, Kinos und Theater durften wieder öffnen. Außerdem ist der kontaktfreie Sport im Innenraum erlaubt, darunter fallen Sportstätten wie beispielsweise Turnhallen. Das Landratsamt hatte laut eigenen Angaben auch die Betreiber von Fitness-Studios darüber informiert, dass sie wieder öffnen könnten. Denn, so die Kreis-Behörde: Fitness-Studios seien im "Rahmen-Konzept Sport" (bayerisches Ministerialblatt, 6. Mai 2021) unter Ziffer 6 explizit genannt (siehe Auszug unten). Doch wie das Landratsamt nun erfahren musste, haben Fitness-Studios trotzdem vorerst dicht zu bleiben.
Fitness-Studios seien nämlich nicht als Sportstätten anzusehen, sondern als Freizeit-Einrichtungen – und müssten damit weiterhin geschlossen bleiben. Das sei, so die Landkreis-Behörde, heute vom bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege mitgeteilt worden. Mit der Definition als Freizeit-Einrichtungen bleibe der Betrieb von Fitness-Studios nun weiterhin untersagt. Das Landratsamt führt aus: "In der Erklärung des Ministeriums heißt es, dass Fitness-Studios tendenziell von vielen Personen gleichzeitig besucht würden und somit eine stärkere Fluktuation der Personen im Raum entstünde. Daher sei im Innenbereich von Fitness-Studios von einem höheren Infektions-Risiko auszugehen als im Indoor-Bereich von Sportanlagen, in denen andere kontaktlose sportliche Aktivitäten ausgeübt werden."
Auszug aus dem "Rahmen-Konzept Sport", veröffentlicht am 6. Mai 2021 im bayerischen Ministerialblatt:
Zur aktuellen Situation vor Ort:
Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Neue Corona-Zahlen aus den Gemeinden
Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Außen-Gastro, Kinos und Theater öffnen wieder
Diese Corona-Lockerungen gelten ab 10. Mai im Kreis Neuburg-Schrobenhausen