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Weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen. Hier lesen Sie, was seit heute gilt und was ab morgen möglich ist.

(ty) Seit dem heutigen Dienstag, 18. Mai, ist bekanntlich die Corona-Notbremse im Kreis Pfaffenhofen aufgehoben und es gelten deutliche Lockerungen. Diese betreffen unter anderem die Kontakt-Beschränkungen und den Einzelhandel. Die nächtliche Ausgangssperre fällt weg, für alle Schüler ist wieder Präsenz-Unterricht möglich und Kitas dürfen öffnen. Nach Erteilung des Einvernehmens des bayerischen Gesundheits-Ministeriums hat das Landratsamt laut heutiger Mitteilung außerdem eine Allgemein-Verfügung erlassen, wonach ab dem morgigen Mittwoch, 19. Mai, die Außen-Gastronomie, Theater und Kinos wieder öffnen dürfen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter strengen Voraussetzungen wieder erlaubt. Nachfolgend die Details im Überblick.

Außen-Gastronomie

Das Landratsamt erklärt: "Es ist eine vorherige Termin-Buchung mit Dokumentation für die Kontakt-Nachverfolgung erforderlich." Außerdem gilt: Sitzen an einem Tisch Personen aus einem Haushalt, sei kein Test-Nachweis erforderlich. Sitzen an einem Tisch aber Personen aus mehreren Hausständen, sei ein höchstens 24 Stunden alter negativer Corona-Schnelltest oder ein höchstens 24 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich.

Für vollständig gegen Corona geimpfte Personen und von einer Corona-Infektion genesene Personen sowie für Kinder unter sechs Jahren entfalle dieser Test-Nachweis. Geöffnet bleiben dürfe bis spätestens 22 Uhr. Außerdem wird betont: "Es gelten die derzeitigen Kontakt-Beschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) sowie zusätzlich die bekannten Hygiene-Maßnahmen, etwa eine FFP2-Masken-Pflicht oder die Abstands-Regeln."

Theater und Kinos

"Theater und Kinos können wieder geöffnet werden", teilt die Landkreis-Behörde mit. Besucherinnen und Besucher brauchen einen aktuellen negativen Test-Nachweis (Details zu den Tests siehe Außen-Gastro). Eine Kontakt-Nachverfolgung müsse möglich sein. Außerdem gelten die üblichen Hygiene-Maßnahmen wie FFP2-Maske und Abstand.

Sport

Laut Landratsamt gelten folgende Regelungen:

  • Im Innenbereich + kontaktfreier Sport: Sport unter Einhaltung der Kontakt-Beschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) plus aktueller negativer Test-Nachweis.
  • Unter freiem Himmel + Kontaktsport: Sport unter Einhaltung der Kontakt-Beschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) plus aktueller negativer Test-Nachweis.
  • Unter freiem Himmel + kontaktfreier Sport: Kontakt-Beschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.

Fitness-Studios

"Fitness-Studios werden nicht dem Sport, sondern den Freizeit-Einrichtungen zugeordnet und dürfen nur unter freiem Himmel geöffnet werden", erklärte das Landratsamt heute. EMS-Studios werden den Angaben zufolge als "andere Sportstätten" eingeordnet und dürfen öffnen. Voraussetzung sei ein aktueller negativer Test der Teilnehmer. Lesen Sie dazu auch: Fitness-Studios müssen geschlossen bleiben

Durch die Aufhebung der Notbremse-Regelungen greifen bereits seit heute, 18. Mai, folgende Lockerungen im Landkreis Pfaffenhofen.

Kontakt-Beschränkungen

Das Landratsamt erklärt: "Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zusätzlich eines weiteren Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet." Die Regelungen zur Kontakt-Beschränkung gelten den Angaben zufolge nicht für vollständig gegen Corona geimpfte Personen (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung) sowie Genesene mit einem positiven PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegt. "Bei privaten Treffen, bei denen sowohl Geimpfte oder Genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Teilnehmer unberücksichtigt."

Nächtliche Ausgangssperre

"Die bisher von 22 bis 5 Uhr geltende Ausgangssperre wird aufgehoben", kündigt die Landkreis-Behörde an.

Schulen

An allen Schulen findet laut Landratsamt wieder für alle Jahrgangsstufen Präsenz-Unterricht statt, sofern dabei ein Mindest-Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls finde Wechsel-Unterricht statt. Die Teilnahme am Präsenz-Unterricht und an den Präsenz-Phasen des Wechsel-Unterrichts sowie an der Mittags-Betreuung setze allerdings voraus, dass sich die Schülerinnen und Schüler zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus Sars-CoV-2 unterziehen.

Kitas

Dazu erklärt die Behörde: "Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung und organisierte Spielgruppen können im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen." Das bedeutet laut Landratsamt: "Die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen."

Einzelhandel

Die Öffnung von Laden-Geschäften ist laut Landratsamt nach vorheriger Termin-Buchung für einen fest begrenzten Zeitraum ("Click & Meet") ohne Corona-Test-Pflicht zugelassen.

Körpernahe Dienstleistungen

Neben Friseuren und Fußpflege seien auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. "Es gibt keine Test-Pflicht mehr", wird außerdem dargelegt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenen-Bildung seien wieder in Präsenzform möglich. "Instrumental- und Gesangs-Unterricht ist als Einzel-Unterricht wieder erlaubt", heißt es weiter.

Museen, Ausstellungen

"Museen und Ausstellungen können wieder öffnen", so das Landratsamt. Allerdings: "Besucherinnen und Besucher müssen vorab einen Termin buchen."

Zur aktuellen Lage vor Ort:

Corona-Lage im Kreis Pfaffenhofen: Aktuelle Zahlen aus allen Gemeinden

Das gilt seit heute, 18. Mai:

Massive Lockerungen der Corona-Regelungen im Landkreis Pfaffenhofen 


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