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Notbremse ab 18. Mai aufgehoben. Das bedeutet unter anderem: Ausgangssperre fällt weg, Präsenz-Unterricht für alle Schüler möglich, Kitas dürfen öffnen. Hier die Details.

(ty) Für den Kreis Pfaffenhofen hat der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – am gestrigen Sonntag laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) den fünften Tag in Folge unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 100 gelegen. Damit kann laut heutiger Mitteilung des Landratsamts ab dem morgigen Dienstag, 18. Mai (0 Uhr), die so genannte Corona-Notbremse aufgehoben werden und es treten erhebliche Lockerungen in Kraft. Diese betreffen unter anderem die Kontakt-Beschränkungen und den Einzelhandel. Die nächtliche Ausgangssperre fällt weg, für alle Schüler ist wieder Präsenz-Unterricht möglich und Kitas dürfen öffnen. Nachfolgend die Details im Überblick.

Kontakt-Beschränkungen

Das Landratsamt erklärt: "Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zusätzlich eines weiteren Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet." Die Regelungen zur Kontakt-Beschränkung gelten den Angaben zufolge nicht für vollständig gegen Corona geimpfte Personen (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung) sowie Genesene mit einem positiven PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegt. "Bei privaten Treffen, bei denen sowohl Geimpfte oder Genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Teilnehmer unberücksichtigt."

Nächtliche Ausgangssperre

"Die bisher von 22 bis 5 Uhr geltende Ausgangssperre wird aufgehoben", kündigt die Landkreis-Behörde an.

Schulen

An allen Schulen findet laut Landratsamt wieder für alle Jahrgangsstufen Präsenz-Unterricht statt, sofern dabei ein Mindest-Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls finde Wechsel-Unterricht statt. Die Teilnahme am Präsenz-Unterricht und an den Präsenz-Phasen des Wechsel-Unterrichts sowie an der Mittags-Betreuung setze allerdings voraus, dass sich die Schülerinnen und Schüler zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus Sars-CoV-2 unterziehen.

Kitas

Dazu erklärt die Behörde: "Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung und organisierte Spielgruppen können im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen." Das bedeutet laut Landratsamt: "Die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen."

 

Einzelhandel

Die Öffnung von Laden-Geschäften ist laut Landratsamt nach vorheriger Termin-Buchung für einen fest begrenzten Zeitraum ("Click & Meet") ohne Corona-Test-Pflicht zugelassen.

Körpernahe Dienstleistungen

Neben Friseuren und Fußpflege seien auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. "Es gibt keine Test-Pflicht mehr", wird außerdem dargelegt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenen-Bildung seien wieder in Präsenzform möglich. "Instrumental- und Gesangs-Unterricht ist als Einzel-Unterricht wieder erlaubt", heißt es weiter.

 

Museen, Ausstellungen

"Museen und Ausstellungen können wieder öffnen", so das Landratsamt. Allerdings: "Besucherinnen und Besucher müssen vorab einen Termin buchen."

Sport

Kontaktfreier Sport ist den Angaben zufolge nach den geltenden Kontakt-Beschränkungen, mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Freien, erlaubt.

Fitness-Studios

"Die Öffnung von Fitness-Studios ist nur unter freiem Himmel erlaubt", so das Landratsamt weiter. Lesen Sie dazu auch: Fitness-Studios müssen geschlossen bleiben

Außen-Gastro, Theater, Kinos

Bezüglich weiterer Lockerungen im Bereich Außen-Gastronomie, Theater, Kinos sowie kontaktfreier Sport im Innen-Bereich und Kontaktsport im Außen-Bereich muss das Landratsamt nach eigenem Bekunden eine gesonderte Allgemein-Verfügung erlassen. "Nach Mitteilung des bayerischen Gesundheits-Ministerium muss für Lockerungen in diesem Bereich die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen", wurde dazu erklärt: "Am achten Tag können die in der jeweiligen Allgemein-Verfügung beschriebenen Öffnungs-Schritte im Einvernehmen mit dem Gesundheits-Ministerium erfolgen." Ein entsprechender Antrag sei seitens des Landratsamts bereits beim Gesundheits-Ministerium gestellt. Sobald die Genehmigung für weitere Lockerungen vorliege, werde die Behörde dies entsprechend bekannt geben.

Zur aktuellen Lage vor Ort:

Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen: Neueste Zahlen aus allen Gemeinden

Offener Brief an die medizinischen Fachangestellten im Kreis Pfaffenhofen

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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