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Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises verweist auf eine Mitteilung des zuständigen Ministeriums. Lockerung offenbar nicht in Sicht.

(ty) Trotz des derzeit sehr niedrigen Corona-Inzidenzwerts im Landkreis müssen die Anlieferer an den Wertstoffhöfen im Kreis Pfaffenhofen auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Das hat der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) unter Berufung auf eine Mitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Internet-Seite bekanntgegeben. Eine Lockerung ist diesbezüglich offenbar momentan nicht in Sicht.

Gemäß Paragraf 14 der 13. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung vom 5. Juni besteht den Angaben zufolge eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske unter anderem in Verkaufsräumen, auf Verkaufs-Geländen und den zugehörigen Parkplätzen sowie auf Märkten. "Diese Pflicht wurde auch Personen auferlegt, die Abfälle an Wertstoffhöfen, Deponien oder Abfall-Verbrennungs-Anlagen anliefern und dort direkt in Kontakt mit anderen Personen kommen können", so der AWP. "Eine Anpassung ist derzeit nicht angedacht."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im


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