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67-Jähriger fiel auf falsche Gewinn-Versprechen herein und wurde am Ende noch verhöhnt. Polizei warnt erneut und gibt Präventions-Tipps.

(ty) Ein 67-Jähriger aus dem Gemeinde-Bereich von Reichertshofen ist auf eine Bande von Trick-Betrügern hereingefallen und so um jede Menge Geld gebracht worden. Insgesamt verlor der Rentner 34 000 Euro, wie die Geisenfelder Polizeiinspektion heute berichtete. Immer wieder tischten die Täter dem Mann neue Lügen-Geschichten auf, immer wieder überwies der Senior daraufhin hohe Summen. Die Polizei warnt einmal mehr vor der kriminellen Masche mit falschen Gewinn-Versprechen am Telefon. Nachfolgend die Details zu diesem Betrugsfall sowie konkrete Präventions-Hinweise der Polizei.

 

Abgezockt wurde der 67-Jährige nach Angaben der Polizei zwischen 16. und 18. Juni. Wie es heißt, begann alles mit dem Anruf eines vermeintliches Rechtsanwalts. Dieser servierte ein Märchen, wonach der Reichertshofener Gewinnspiel-Schulden in Höhe von 9000 Euro habe. Zugleich habe der angebliche Anwalt ihm aber einen Vergleich über 2400 Euro angeboten. "Daraufhin überwies der Reichertshofener das Geld", so ein Polizei-Sprecher. Das sollte jedoch nur der Anfang sein.

Denn nun habe der 67-Jährige von dem vermeintlichen Anwalt über einen Messenger-Dienst eine vermeintliche Gewinn-Urkunde auf sein Handy erhalten. Ihm sei auf diese Weise ein Gewinn in Höhe von 87 000 Euro in Aussicht gestellt worden. Allerdings sollte der Reichertshofener erst einmal 8700 Euro als "Kaution" überweisen. Auch diese Transaktion sei von dem Opfer gutgläubig ausgeführt worden.

Kurze Zeit später habe der Reichertshofener eine neue Gewinn-Urkunde erhalten. Der Gewinn aus der vorherigen Urkunde habe sich jetzt um 10 000 Euro erhöht, wurde ihm vorgegaukelt. Als "Kaution" sollte der vermeintliche Glückspilz nun 10 000 Euro berappen. "Auch diese Überweisung führte der Rentner – in freudiger Erwartung des großen Gewinns – bereitwillig aus", berichtet die Geisenfelder Polizeiinspektion. Damit aber immer noch nicht genug.

Die Täter verlangten nämlich daraufhin auch noch 8000 Euro für angebliche Auszahlungs-Gebühren sowie weitere 5250 Euro vermeintliche Anwalts-Gebühren. Auch diese geforderten Beträge habe der 67-Jährige an die Täter überwiesen. "Die Gewinn-Urkunden waren mit dem Logo der Landeszentralbank Berlin versehen", so die Polizei. Eine Täterin habe sich sogar als angebliche Mitarbeiterin der Bank ausgegeben, um die Glaubhaftigkeit der Lügen-Geschichte zu untermauern. 

 

Besonders dreist am Ende: Als der Reichertshofener die Geldzahlungen schließlich eingestellt sowie versucht habe, die letzte Überweisung noch rückgängig zu machen, sei er von den Tätern auch noch verhöhnt worden.

Zwei davon unabhängige, aber gleichgelagerte Fälle ereigneten sich laut Polizei von 4. Juni bis gestern. "Hier versuchten die Täter mit einer ähnlichen Masche einen 68-Jährigen aus Reichertshofen und eine 63-Jährige aus Wolnzach zu täuschen und um ihr Erspartes zu bringen", erklärte heute ein Polizei-Sprecher. "In beiden Fällen durchschauten die Angerufenen die perfide Masche und erstatteten Anzeige bei der Polizeiinspektion Geisenfeld." Die Polizei warnt einmal mehr vor der Betrugs-Masche mit falschen Gewinn-Versprechen am Telefon und gibt nach folgende Hinweise.

Präventions-Tipps der Polizei:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sonder-Nummern (gebührenpflichtige Sonder-Nummern beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkarten-Nummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertrags-Abschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).

Weitere Hinweise der Polizei:

  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Konto-Auszüge und Ihre Telefon-Rechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefon-Anbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungs-Betrags einzuziehen.
  • Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefon-Rechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrift-Einzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Weitere Hinweise unter www.polizei.beratung.de

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