Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
Ehrung für langjährige Mitarbeiter
(ty) Zwölf Mitarbeiter, die seit Langem – manche seit Jahrzehnten – bei der Stadt Pfaffenhofen beschäftigt sind, haben ein Dienstjubiläum gefeiert. Bei einem kleinen Festakt bedankte Bürgermeister Thomas Herker (SPD) sich bei ihnen für ihre langjährige Tätigkeit und ihre gute Arbeit (Foto oben). Gemeinsam mit Personalchef Jürgen Ostermeier und der Personalrats-Vorsitzenden Heidi Andre, die auch im Namen aller Kollegen gratulierte, überreichte der Rathaus-Chef den treuen Mitarbeitern Geschenke. Normalerweise erfolgt die Ehrung der Dienstjubilare im Rahmen der Personal-Versammlung, die diesmal wegen der Corona-Pandemie jedoch nicht stattfand.
Ihr 40-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst kann Helga Fankhauser feiern; sie arbeitet bei der Stadt Pfaffenhofen im Bürgerbüro. Seit 35 Jahren arbeitet Elisabeth Kuntscher bei der Stadtverwaltung; insgesamt ist sie bereits 40 Jahre im öffentlichen Dienst. Sie begann 1985 als Sachbearbeiterin im Hauptamt, zuständig unter anderem für Volksfest, Feuerwehr, Jahr- und Wochenmärkte. 1995 wechselte sie in die Bauverwaltung, wo sie seit 2015 stellvertretende Sachgebiets-Leiterin ist. Ebenfalls auf 35 Jahre im Dienst der Stadt kann Max Penger zurückblicken. Er ist seit 1995 an der Musikschule als Lehrer für Klavier und Kirchenorgel tätig.
30 Jahre im Dienst der Stadt sind Andrea Beicht, Silke Gräser, Angela Gressierer, Angelika Littel, Barbara Sandt und Andrea Wiesbeck. Andrea Wiesbeck begann 1990 die Ausbildung zur Verwaltungs-Fachangestellten bei der Stadt Pfaffenhofen. Danach wechselte sie in die Stadtkasse und in die Kämmerei sowie in die Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit. Seit 2011 ist sie im Amt "Familie, Bildung und Soziales" als Sachbearbeiterin im Bereich Kitas tätig. Sandt ist seit 25 Jahren als Musikschul-Lehrerin an der städtischen Musikschule. Seit 1990 unterrichtet sie dort den musikalischen Nachwuchs am Klavier und an der Kirchenorgel. Angelika Littel ist seit 1990 ihrer Arbeitsstelle in der Kita "St. Andreas" treu geblieben, wo sie als Kinderpflegerin arbeitet.
30 Jahre bei der Stadt, mit einer Unterbrechung durch die gehobene Beamten-Ausbildung, ist Angela Gressierer. Sie begann 1976 bei der Stadtverwaltung und kehrte nach der Beamten-Ausbildung 1992 in die Bauverwaltung zurück. Seit 2008 ist sie im Hauptamt, wo sie seit 2019 als Teamleiterin für die allgemeine Verwaltung zuständig ist sowie für das "Haus der Begegnung", die Musikschule und die Stadtbücherei. Silke Gräser begann 1990 als Kinderpflegerin im Kindergarten "St. Andreas". 2006 wechselte sie in die Kita "St. Elisabeth", wo sie derzeit als Erzieherin arbeitet. Andrea Beicht begann 1990 die Ausbildung zur Verwaltungs-Fachangestellten bei der Stadt, wo sie danach unter anderem neun Jahre lang das Einwohnermeldeamt leitete.
Zwei Mitarbeiter feiern ihr silbernes Dienstjubiläum, sie sind seit 25 Jahren bei der Stadt Pfaffenhofen tätig: Petra Mazzucco begann 1995 ein Berufspraktikum im Kindergarten "Maria Rast", dem sie seitdem treu geblieben ist. Sie arbeitet dort seit 1996 als Erzieherin. Martin Fahn hat seinen städtischen Arbeitsplatz im Wald. Er ist als Forstwirt zuständig für den Stadt- und Stiftungswald. Ebenfalls 25 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt ist Birgit Mayr, die im städtischen Bauamt für Verkehrswesen, Beitragswesen und die Bauverwaltung zuständig ist.
PAF 10 noch bis 7. Juli gesperrt
(ty) Die Kreisstraße PAF 10 muss ab dem Ortsende von Jebertshausen und bis zur Freisinger Landkreis-Grenze wegen Straßen-Sanierungs-Arbeiten noch bis Mittwoch, 7. Juli, komplett für den Verkehr gesperrt bleiben. Das wurde aus dem Pfaffenhofener Landratsamt mitgeteilt. Die Umleitung erfolge während der Sperrung über Jebertshausen, Kreisstraße PAF10, Kreisstraße PAF11, Siegertszell, Haushausen, Geroldshausen, Dürnzhausen, Staatsstraße 2045, Sünzhausen, Landkreis-Grenze Freising, Staatsstraße 2045, Dellnhausen, Abens, Herbersdorf, Hirnkirchen, Seysdorf, Halsberg und Bundesstraße B301 beziehungsweise umgekehrt.
Zeugen-Suche in Pfaffenhofen
(ty) Nach einem Fahrrad-Diebstahl in Pfaffenhofen-Niederscheyern ermittelt die örtliche Polizeiinspektion und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Ein 13-jähriger Schüler aus der Kreisstadt hatte am gestrigen Morgen sein Fahrrad unversperrt vor der Realschule an der Niederscheyerer Straße 2 abgestellt. Als der Bub dann nach dem Ende des Unterrichts wieder nach Hause fahren wollte, musste er feststellen, dass sein Drahtesel verschwunden war. Der Wert des grauen Mountainbikes wird auf 500 Euro beziffert. Die Tat wurde nach bisherigen Erkenntnissen zwischen 7.30 Uhr und 13 Uhr von einem bislang unbekannten Täter begangen. Wer sachdienliche Angaben machen kann, möge sich unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 0 mit der Polizei in Verbindung setzen.
Gründer-Beratung wieder als Präsenz-Angebot
(ty) Die Gründer-Beratungen des Kommunal-Unternehmens für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) werden ab diesem Monat – unter Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygiene-Bestimmungen – wieder als Präsenz-Veranstaltungen durchgeführt. Das wurde aus dem KUS angekündigt. Gründer und Gründungs-Interessierte könnten sich in einstündigen Einzelgesprächen mit den Experten der Aktiv-Senioren, der Handwerkskammer (HWK) und der Industrie- und Handelskammer (IHK) kostenfrei austauschen. "Von der Rechtsform über die Finanzierung oder eine Förderung bis hin zum Geschäftsmodell werden individuelle Fragen umfassend beantwortet", so das KUS.
Handwerker, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen, können am Montag, 5. Juli, ab 9 Uhr die Chance nutzen und ihr Vorhaben mit HWK-Berater Hansjörg Heidenreich besprechen. Für Gründer aus den freien Berufen und anderen Branchen stehen die Berater der Aktiv-Senioren am Dienstag, 20. Juli, von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung. Die Veranstaltungen finden in der KUS-Geschäftsstelle, Spitalstraße 7 in Pfaffenhofen statt.
Zusätzlich zu den persönlichen Gesprächs-Terminen könnten sich Jung-Unternehmer und Start-Ups auch mit der KUS-Gründerbroschüre über alle wichtigen Schritte im Rahmen einer Gründung im Landkreis Pfaffenhofen informieren. Neben Schritt-für-Schritt-Anleitungen enthält die Mappe auch hilfreiche Vorlagen zur Zielgruppen-Definition und Geschäfts-Modell-Analyse. Für alle Veranstaltungen sei eine vorherige Anmeldung unter (0 84 41) 4 00 74 - 40 zwingend erforderlich. Weitere Infos und die genannten Broschüre gibt es unter www.gruendung.kus-pfaffenhofen.de
Großes Geheule am Samstag
(ty) Am kommenden Samstag, 3. Juli, findet in allen Gemeinden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ein Probealarm der Sirenen-Anlagen statt. "Um 11.30 Uhr ertönt ein zwei Mal unterbrochener Dauerton von einer Minute Dauer, der so genannte Feueralarm", erklärte das Landratsamt. Mit dem Probealarm, der von der integrierten Leitstelle Ingolstadt ausgelöst werde, werde die Funktionsfähigkeit der Sirenen und Meldeempfänger der Feuerwehren im Landkreis überprüft.
Gleichzeitig werde durch das Landratsamt die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App "Nina" ausgelöst. Mit dieser und anderen kostenlosen Apps (zum Beispiel "KatWarn" oder "BiWapp") könnten Bürgerinnen und Bürger wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoff-Ausbreitung oder Großbrände erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasser-Informationen der zuständigen Stellen der Bundesländer seien ebenfalls in die Warn-App integriert.
Sperrung zwischen Lichtenheim und Pobenhausen
(ty) Ab dem kommenden Montag, 5. Juli, beginnen die Straßenbau-Arbeiten im Bereich der Staatsstraße 2048 zwischen Lichtenheim und Pobenhausen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich drei Wochen, teilte das staatliche Bauamt mit. Für die in diesem Zeitraum vollgesperrte Staatsstraße 2048 ist eine Umleitung eingerichtet. "Ausschließlich der direkte Anwohnerverkehr kann in diesem Zeitraum eingeschränkt durch den Baubereich zu den Grundstücken fahren", heißt es von der Behörde.
Die Umleitung für beide Fahrtrichtungen führe über die Staatsstraße 2044 bei Pobenhausen und weiter über die Staatsstraße 2049 bei Karlskron. Die Umleitungen seien örtlich beschildert. Die Kosten der Fahrbahn-Erneuerung in Höhe von rund 400 000 Euro werden vom Freistaat Bayern als zuständigem Baulastträger der Staatsstraße getragen. "Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, können sich die genannten Termine verschieben", teilte das staatliche Bauamt mit. Es handle sich um "dringend erforderlichen Arbeiten".
Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls
(ty) Im Laufe des vergangenen Jahres wurden im Freistaat insgesamt 3077 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Dies entspricht einem Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3112). Wie das bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilte, waren im vergangenen Jahr 1536 Buben und 1541 Mädchen betroffen.
In 1818 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 596 Fällen der vollständige und in 1222 Fällen teilweise. "Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen", schreibt das Landesamt in einer Pressemitteilung. Des Weiteren wurde in 777 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 114 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 368 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind in Paragraf 1666 "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die- se Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.