Es geht um die Zeit zwischen 18 und 6 Uhr. Die Gemeinde hat dazu eine Allgemein-Verfügung erlassen.
(ty) Für viele ist er einer der beliebtesten Seen in der Region, in der aktuellen EU-Einstufung wurde dem Karlsfelder See eine ausgezeichnete Badegewässer-Qualität attestiert. "Das Ergebnis basiert auf den Untersuchungs-Ergebnissen der letzten vier Jahre", hatte eine Sprecherin des Dachauer Landratsamts kürzlich dazu erklärt. Um das Naherholungsgebiet sowie besonders die Wege, Liegewiesen, Bade- und Sportstellen frei von Glasscherben zu halten, gilt aufgrund einer Allgemein-Verfügung der Gemeinde seit heute, 30. Juni, zwischen 18 und 6 Uhr ein generelles Verbot von Glasbehältnissen im gesamten Naherholungsgebiet Karlsfelder See. "Für die Umsetzung werden Kontrollen seitens der Polizei und des Sicherheitsdienstes erhöht", so die Kreis-Behörde.
Das Naherholungsgebiet werde seit Jahren abends immer wieder gerne von Gruppen genutzt, um dort gemeinsam zu feiern. "Im Zusammenhang mit diesen Feiern kam es – neben einer allgemeinen Müllproblematik – in den letzten Wochen regelmäßig zur fahrlässigen, oft aber auch vorsätzlichen Zerstörung von Glasflaschen und -behältern", teilte das Dachauer Landratsamt mit. "Die Glasscherben blieben auf den Wegen, Sportflächen, Liegewiesen und sogar im Uferbereich liegen und führten immer wieder zu Schnittverletzungen bei Badegästen und Erholungs-Suchenden, besonders an den Füßen."
Die Reinigung der betroffenen Bereiche sei sehr aufwändig beziehungsweise teilweise gar nicht möglich. In einem Krisengespräch mit Landrat Stefan Löwl, dem hiesigen Bürgermeister Stefan Kolbe sowie Vertretern von Polizei, Rettungsdienst und Wasserwacht sowie Gemeinde- und Landkreis-Verwaltung sei am Montag das sofortige Verbot von Glasflaschen beschlossen worden. Ziel der Allgemeinverfügung sei es, (Verletzungs-)Gefahren durch Glasscherben dadurch vorzubeugen, dass Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse gar nicht mehr in den Bereich des Naherholungsgebiets gebracht werden dürften.
Ob das vorerst bis zum Ende September dieses Jahres geltende Verbot aus der Allgemein-Verfügung dauerhaft in die Benutzungs-Satzung des Landkreises für das Naherholungsflächengebiet Karlsfelder See übernommen werde, darüber diskutiere und entscheidee der Dachauer Kreistag voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 23. Juli. Weitere Informationen zu der Allgemein-Verfügung gibt es auf der Internet-Seite der Gemeinde Karlsfeld; hier der direkte Link.
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