Verfahren sollen schneller werden. Anträge und Voranfragen sind ab 1. August nicht mehr bei der Gemeinde abzugeben, sondern in der Kreis-Behörde.
(ty) Ab 1. August dieses Jahres können Bauanträge beim Landratsamt Pfaffenhofen auch digital eingereicht werden. Das wurde heute aus der Behörde angekündigt. Landrat Albert Gürtner (FW) und Michael Beckmann, Leiter der Bauabteilung am Landratsamt freuen sich darüber, den Bürgerinnen und Bürgern damit "ein gänzlich papierloses Verfahren für die Einreichung eines Bauantrags" anbieten zu können. Das Landratsamt von Pfaffenhofen beteilige sich mit 14 weiteren Kreis-Behörden seit Herbst 2018 am Pilot-Projekt "Digitaler Bauantrag / Digitale Baugenehmigung" in Bayern. Die technische und rechtliche Umsetzung sei unter der Federführung des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr konzipiert und entwickelt worden; nun sei es für den regulären Betrieb bereit.
"Das Projekt ist ein großer und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Wir sind auch etwas stolz darauf, dass wir daran teilnehmen dürfen", so Gürtner. "Wir können damit Bauanträge schneller und einfacher bearbeiten und das bedeutet natürlich mehr Service für unsere Bürgerinnen und Bürger."
Nach den Worten von Abteilungs-Leiter Beckmann gab und gibt es nach wie vor einen hohen Abstimmungsbedarf, sowohl extern mit dem Ministerium und dem Software-Dienstleister, als auch intern mit der hausinternen EDV-Abteilung. "Aber die Arbeit im Rahmen dieses Projekts, die neben dem Tagesgeschäft erledigt werden musste, hat sich auf jeden Fall gelohnt", sagt er. "Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen ich mich hierfür ausdrücklich bedanken möchte, freuen sich, dass es nun bald losgeht und sie dann Bauanträge auch digital bearbeiten können."
Intelligente elektronische Formulare, so genannte Online-Assistenten, führen laut Landratsamt die Bauherren zukünftig durch den Ausfüll-Prozess. Je nach Angabe könnten weitere Eingabe-Felder sowie ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es werde ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. "Dadurch wird es für die Antragsteller deutlich einfacher. Sie sehen sofort, welche Unterlagen noch fehlen", so Beckmann. "Die Bauanträge sollten dadurch vollständiger und die Bearbeitungs-Zeiten geringer werden."
Denn nicht nur für Bauwillige, sondern auch für die Behörden-Mitarbeiter sieht Beckmann Vorteile in dem Digitalisierungs-Prozess: "Wir erwarten, dass sich auch bei uns die Bearbeitungs-Zeiten reduzieren werden, da mit dem digitalen Bauantrag auch sofort alle erforderlichen Unterlagen mitgeschickt beziehungsweise hochgeladen werden können. Wäre schön, wenn viele Bürgerinnen und Bürger sowie Planerinnen und Planer von der Möglichkeit eines digitalen Antrags Gebrauch machen würden." Selbstverständlich könnten aber auch weiterhin Anträge in Papierform eingereicht werden.
Im Zusammenhang mit der Einreichung von Bauanträgen tritt nach Angaben der Behörde am 1. August eine weitere Änderung in Kraft: Das Landratsamt werde ab diesem Zeitpunkt Einreichungs-Behörde. Das heißt: Bei baurechtlichen Verfahren, in denen das Landratsamt die abschließende Entscheidung zu treffen habe, sei der Antrag – egal ob digital oder in Papierform – direkt beim Landratsamt zu stellen. Genannt werden zum Beispiel Bauanträge oder Bauvoranfragen.
"Die Gemeinden bleiben natürlich beteiligt und ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungs-Verfahrens", versichert Beckmann und erklärt: "Sie werden nach Eingang der Unterlagen am Landratsamt durch unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Verfahren hinzugezogen." Dadurch könnten Anträge nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig durch Gemeinden, Fachstellen und das Landratsamt bearbeitet werden.
"Die Verfahren sollten sich dadurch beschleunigen", erklärt Beckmann und führt dazu aus: Während die Gemeinden beispielsweise über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, bestehe für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellungnahmen für das Verfahren einzuholen und mit der weiteren Antrags-Bearbeitung zu beginnen. Bauherrn und Planer werden jedenfalls gebeten, ihre Anträge ab 1. August beim Landratsamt und nicht bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Für Freistellungs-Verfahren in Papierform sowie Anträge in Papierform, für welche die Gemeinde zuständig sei – zum Beispiel isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für verfahrensfreie Vorhaben –, bleibe die Gemeinde Einreichungs-Behörde. Für Anträge, bei denen die Stadt Pfaffenhofen im Rahmen der "kleinen Delegation" zuständig ist, sei die digitale Antragstellung nicht möglich. "Hier sind die Anträge weiterhin in Papierform bei der Stadt Pfaffenhofen einzureichen", erklärt das Landratsamt.