Zwei junge Frauen hatten jeweils um die zwei Promille, als sie zusammen auf einem Gefährt unterwegs waren und stürzten. Nun droht ein Strafverfahren.
(ty) In der Nacht zum heutigen Sonntag ist es gegen 1.30 Uhr in Ingolstadt zu einem ungewöhnlichen Unfall gekommen, bei dem zwei Frauen verletzt worden sind. Die beiden Frauen im Alter von 20 und 21 Jahren aus dem Kreis Kelheim waren laut Polizei zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs, als sie am "Unteren Graben" – vermutlich wegen ihrer Alkoholisierung –stürzten. Vorsorglich seien sie in ein Krankenhaus gebracht worden. Ein Alko-Test habe bei ihnen jeweils einen Wert von zirka zwei Promille ergeben. Beide musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Widersprüchliche Angaben machten sie laut Polizei zu der Frage, wer den E-Scooter gefahren habe. Hinweise etwaiger Zeugen nimmt die Polizei unter der Rufnummer (08 41) 93 43 0 entgegen.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."