Heuer fließen fast 504.000 Euro, wie der Abgeordnete Straub (CSU) mitteilt. Der Freistaat hat die so genannte Vereins-Pauschale erneut verdoppelt.
(ty) Die Vereins-Pauschale für die Sport- und Schützenvereine wird vom Freistaat Bayern auch in diesem Jahr wieder verdoppelt. Das teilte der Landtags-Abgeordnete Karl Straub (CSU) aus Wolnzach heute mit. Im Landkreis Pfaffenhofen steigt seinen Worten zufolge die Summe der Zuwendungen von rund 484 860 Euro im vergangenen Jahr auf 503 570 in diesem Jahr – ein Plus von rund 19 000 Euro. "Es freut mich sehr, dass das starke Freiwilligen-Engagement auch heuer mit einer Erhöhung der so genannten Vereins-Pauschale durch den Freistaat unterstützt wird", so Straub: "Damit stärken wir die Vereins- und Sportvielfalt – auch hier bei uns im Landkreis."
Nur mit der ehrenamtlichen Mitarbeit, die in den Vereinen vor Ort geleistet wird, können laut Straub die Nachwuchs-Förderung und der Sportbetrieb für alle gewährleistet werden. "Und gerade in schweren Zeiten setzt der Freistaat mit der Verdopplung der Vereins-Pauschale erneut ein klares Zeichen", so der Abgeordnete. Auch im Haushaltsjahr 2021 werden nach seinen Angaben die für die Vereins-Pauschale zur Verfügung stehenden Mittel von rund 20 Millionen auf rund 40 Millionen Euro verdoppelt. "Mit dieser Maßnahme sollen die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise erneut ohne zusätzlichen Verwaltungs-Aufwand schnell und unbürokratisch unterstützt werden", heißt es aus dem Büro von Straub.
Sportvereine leisten, so Straub weiter, "eine wertvolle Arbeit für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für die Gesellschaft selbst." Besonderer Dank gebühre den vielen Ehrenamtlichen, die in diesen Zeiten die Fahne hoch halten. Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechen der Sport-Förder-Richtlinie des Freistaats gewährt. Berechnungs-Grundlage dafür sei die Anzahl der erwachsenen Vereins-Mitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gebe. Eine weitere Bemessungs-Grundlage sei die Anzahl der Übungsleiter-Lizenzen. Zwischenzeitlich sei der Wert einer Förder-Einheit nach Sport-Förder-Richtlinien festgelegt worden: Er betrage 0,58 Euro je Förder-Einheit.