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Bislang unbekannter Mann trat in Ingolstadt einem zehn Jahre alten Mädchen mit heruntergelassener Hose gegenüber und zeigte seinen Penis. 

(ty) Ein bislang nicht identifizierter Mann ist nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord am gestrigen Vormittag in Ingolstadt einem zehn Jahre alten Mädchen als Exhibitionist gegenübergetreten. Wie es heißt, war das Kind mit einem City-Roller auf dem Peter-und-Paul-Weg unterwegs, als ihm gegen 11.35 Uhr ein Mann mit heruntergelassener Hose entgegengekommen sei, der somit sein Glied gezeigt habe. Das Mädchen sei nach dem Vorfall sofort nach Hause gefahren und habe sich seiner Mutter anvertraut. Diese habe umgehend die Polizei verständigt. Die Kripo ermittelt jetzt auch wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und bittet um Hinweise.

 

Eine Fahndung, in die mehrere Streifenwagen eingebunden gewesen seien, habe nicht zur Ergreifung des Mannes geführt, so ein Polizei-Sprecher. Die Kriminalpolizei-Inspektion aus Ingolstadt habe die weiteren Ermittlungen in dem Fall übernommen. Etwaige Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder die sachdienliche Hinweise geben könne, werden darum gebeten, sich unter der Telefonnummer (08 41) 93 43 0 bei der Kripo zu melden. Der Mann werde wie folgt beschrieben: zirka 1,80 Meter groß; kurze, schwarze Haare; kein Bart; keine Brille; bekleidet mit langer, dunkler Jogginghose, weißem T-Shirt und Turnschuhen. Wie aus dem Polizeipräsidium gegenüber unserer Redaktion bestätigt wurde, werde in diesem Fall auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt.

Zum Hintergrund: Exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Juristisch als Kind gelten Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.


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