Stadtverwaltung verschickt derzeit rund 19.000 Wahl-Benachrichtigungs-Briefe. Wichtige Informationen für Briefwähler.
(ty) Rund 19 000 Wahlberechtigte aus dem Stadtgebiet von Pfaffenhofen sind dazu aufgerufen, bei der diesjährigen Bundestagswahl am 26. September ihre Stimmen abzugeben. Sie erhalten in den nächsten Tagen die Wahl-Benachrichtigungs-Briefe, wie jetzt aus dem Rathaus gemeldet wurde. Wer nicht in seinem Wahlbezirk beziehungsweise Wahllokal wählen wolle, der könne seine Stimmen auch per Briefwahl abgeben. Online könne die Zusendung der Briefwahl-Unterlagen bereits jetzt über die städtische Homepage beantragt werden (hier der Link) – es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Nachfolgend die Details.
Auch im Wahlbüro des Pfaffenhofener Rathauses (Kleiner Sitzungssaal im zweiten Stock) sei die Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahl-Unterlagen möglich. Dazu sei möglichst das Formular auf der Rückseite des Wahl-Benachrichtigungs-Briefes zu verwenden. Der Antrag für die Briefwahl-Unterlagen könne aber auch ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt geschickt oder in den Hausbriefkasten des Rathauses geworfen werden, erklärt die Stadtverwaltung in einer aktuellen Pressemitteilung. Wer die Briefwahl-Unterlagen für einen nahen Familien-Angehörigen oder andere Personen mitnehmen wolle, müsse auf dem Antrags-Formular durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er zur Entgegennahme berechtigt sei.
Geöffnet ist das Wahlbüro nach Angaben der Stadtverwaltung von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 8 und 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Zusätzlich bestehe am Freitag vor der Wahl, also am 24. September, von 13 bis 18 Uhr noch die Möglichkeit, die Briefwahl-Unterlagen zu erhalten.
Wer eine Briefwahl beantrage und seine Briefwahl-Unterlagen dann nicht innerhalb von fünf Tagen zugeschickt bekomme, der sollte sich – so eine Sprecherin – umgehend unter der Telefonnummer (0 84 41) 78 - 104 an das Wahlamt der Stadt wenden. Auch Wahlberechtigte, die bis 5. September noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten sich ihren Worten zufolge umgehend beim städtischen Wahlamt melden.
"Aus infektions-schutz-rechtlichen Gründen", so heißt es weiter, bitte das Wahlamt der Stadt Pfaffenhofen die Wählerinnen und Wähler darum, vorrangig die kontaktlosen Möglichkeiten für die Antragstellung zu nutzen: online über die städtische Homepage, per Brief mit dem Antrags-Formular oder in Ausnahmefällen auch über eine einfache E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Angabe des Nach- und Vornamens, Geburtsdatums und der Anschrift. "Bitte vermeiden Sie den Gang in das Rathaus", wird betont.