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Das gilt ab Montag auch für sonstige Schul-Veranstaltungen und Mittags-Betreuung – selbst, wenn der Mindest-Abstand nicht eingehalten werden kann.

(ty) An den Schulen im Freistaat gibt es ab nächster Woche eine deutliche Lockerung bezüglich der Corona-Regelungen. Laut Mitteilung der Staatskanzlei hat der bayerische Ministerrat am gestrigen Donnerstag folgenden Beschluss gefasst: "Zur Entlastung des Unterrichts-Betriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab dem 4. Oktober (Montag) die Masken-Pflicht im Unterricht, sonstigen Schul-Veranstaltungen und der Mittags-Betreuung – und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindest-Abstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird." Außerdem wurde unter anderem beschlossen, dass die 14. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober verlängert wird. Hier die weiteren Beschlüsse im Detail: Discos in Bayern dürfen wieder öffnen, auch Volksfeste sind wieder möglich

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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