Logo
Anzeige
stowasser
Anzeige
stowasser

Der 37-Jährige war in Begleitung eines 33-Jährigen in Ingolstadt unterwegs, als beide stürzten. Ihnen droht nun jeweils ein Strafverfahren. 

(ty) Zwei sehr betrunkene E-Scooter-Fahrer im Alter von 37 und 33 Jahren, die am gestrigen Abend zusammen in Ingolstadt unterwegs gewesen und gestürzt sind, müssen sich auf strafrechtlichen Ärger einstellen. Einer der beiden erlitt bei dem Unglück zudem schwere Verletzungen, wie die Polizei heute mitteilte. Wie es heißt, waren der 37-jährige Düsseldorfer und der 33-jährige Duisburger gegen 22.30 Uhr in der Roßmühlstraße unterwegs, als die Tour ein böses Ende fand.  "Beide stürzten mit den Scootern", berichtet die Ingolstädter Verkehrspolizei-Inspektion. Der 37-Jährige habe sich dabei schwer verletzt. 

 

"Er zog sich schwere Gesichts-Verletzungen zu und verlor mehrere Zähne des Oberkiefers", heißt es weiter. Der 33-Jährige habe den Sturz unverletzt überstanden. Die hinzugerufenen Beamten stellten fest, dass beide E-Scooter-Fahrer alkoholisiert waren. Die zwei gaben laut Polizei an, dass sie auf dem Heimweg gewesen sind, nachdem sie in der Stadt ein paar Biere getrunken hatten. Ein durchgeführter Atem-Test habe bei dem Düsseldorfer einen Wert von 1,2 Promille ergeben. Der Duisburger hatte den Angaben zufolge sogar 1,44 Promille intus. Beide müssten jetzt mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.

 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot." 


Anzeige
RSS feed