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17-Jähriger hatte fast 1,5 Promille, als er in Ingolstadt gestoppt wurde. Ihm blüht ein Strafverfahren, auch die Führerscheinstelle wird informiert.

(ty) Am heutigen Morgen ist gegen 3.20 Uhr auf der Donaustraße in Ingolstadt ein junger E-Scooter-Fahrer in eine folgenreiche Verkehrs-Kontrolle geraten. Wie die Polizei berichtet, stand der 17-Jährige deutlich unter Alkohol-Einfluss: Ein Test habe bei ihm einen Wert von fast 1,5 Promille ergeben. Deshalb stand für den jungen Mann dann auch eine Blutentnahme auf dem Programm. Er muss sich jetzt auf eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr einstellen. Weitere unangenehme Konsequenzen könnten folgen: "Da der 17-Jährige kurz vor dem Erwerb seines Führerscheins steht, wird die Führerscheinstelle von dem Vorfall umgehend in Kenntnis gesetzt", so ein Polizei-Sprecher.

 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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