44-Jähriger hatte gut 1,5 Promille, als er gestern Abend in Ingolstadt böse verunglückte. Ihm blüht obendrein ein Strafverfahren.
(ty) Erneut ist in Ingolstadt ein betrunkener E-Scooter-Fahrer gestürzt und hat sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Laut Polizei war der 44-Jährige am gestrigen Abend mit dem gemieteten Gefährt auf der Herschelstraße in Richtung der Richard-Wagner-Straße unterwegs, als die Fahrt gegen 21.45 Uhr ein böses Ende fand. Wie die Beamten unter Berufung auf die Angaben des Mannes mitteilen, kam er gerade vom Volksfest und fühlte sich auch nach drei Maß Bier noch absolut fahrtüchtig. Auf Höhe von Haus-Nummer 40 wollte der Ingolstädter dann laut Polizei von der Wendeplatte aus mit seinem E-Scooter auf den Gehweg springen und blieb dabei mit dem Trittbrett an der zu hohen Bordstein-Kante hängen.
"Er stürzte zu Boden und schlug mit dem Gesicht auf den Asphalt des Gehwegs auf", heißt es von der Verkehrspolizei. Dabei habe der Verunglückte sich ein Schädel-Hirn-Trauma sowie diverse Schürf- und Platzwunden zugezogen. Vom hinzugerufenen Rettungsdienst sei er in ein Krankenhaus gebracht worden. Nachdem im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme "deutlicher Alkohol-Geruch" wahrgenommen worden war, wurde ein Test durchgeführt. Dieser habe einen Wert von mehr als 1,5 Promille ergeben. In der Klinik hatte der 44-Jährige deshalb auch eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Ihn erwarte jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."
Erst am Freitagabend war in Ingolstadt ein alkoholisierter E-Scooter-Fahrer verunglückt und schwer verletzt worden; lesen Sie dazu: Betrunkener E-Scooter-Fahrer stürzt: Schwere Gesichts-Verletzungen